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Professur (W2) für Informatik
Hochschule Rosenheim. Rosenheim, 15.03.2017
Als wichtigste Bildungseinrichtung Südostbayerns verbindet die Hochschule für angewandte
Wissenschaften – Fachhochschule Rosenheim ein regionales Profil mit
internationalem Renommee. Enge Kontakte zu zahlreichen Unternehmen in einer der
wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands ermöglichen ein praxisorientiertes Studium. Die
rund 6.000 Studierenden erwerben in zukunftsorientierten Studiengängen Kompetenzen
für die spätere Karriere. Eine familiäre Atmosphäre, persönliche Betreuung, innovative Didaktik
und der intensive Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden schaffen optimale Studienbedingungen.
An der Hochschule Rosenheim besetzen wir in der Fakultät für Informatik ab dem Wintersemester 2017/2018 eine
Professur (BesGr W2)
Informatik, insbesondere Software in technischen Systemen
zunächst befristet auf fünf Jahre. Eine spätere Übernahme in eine unbefristete Beschäftigung ist möglich.
Kennziffer 2017-15-PROF-INF
Unsere Erwartungen:
- Sie haben Erfahrung in der Software-Entwicklung für technische Anwendungen, z.B. in einem der folgenden Gebiete: eingebettete Systeme, Internet of Things, Industrie 4.0, Automationsanlagen, Energieversorgung, Automotive, Medizintechnik o.ä.
- Sie vertreten das Gebiet IT-Sicherheit (Security & Safety) in technischen Systemen.
- Sie ergänzen unsere Software-Engineering-Ausbildung um die Vorgehensweisen bei der Entwicklung technischer Systeme und die Integration von IT-Sicherheit in den Software-Engineering-Prozess.
- Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 9 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagenfächer in Informatik sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
- Weiter erwartet die Hochschule insbesondere eine Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement in der Weiterbildung.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Informatik
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
- didaktische und pädagogische Eignung
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs); der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
http://www.fh-rosenheim.de/die-hochschule/karriere/. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Claudia Bösl, Tel. 08031 805-2159,
E-Mail: claudia.boesl@fh-rosenheim.de. www.fh-rosenheim.de Hochschule für angewandte Wissenschaften, Fachhochschule Rosenheim, Hochschulstr. 1, D-83024 Rosenheim