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Academic Teacher (m/w/d) am Institut für Informatik
Veröffentlicht am
13.01.2021
Bewerbungsfrist
10.02.2021
Vollzeit-Stelle
Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf
An der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist am Institut für Informatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Academic Teacher (m/w/d)
(100 %, EG 13 TV-L)
zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis ist gemäß § 14 Abs. 2
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auf zwei Jahre befristet.
Aufgrund einschlägiger Regelungen des TzBfG sind nur
Bewerber*innen zugelassen, die bislang noch nicht an der HHU
beschäftigt waren. Insofern die angestrebte Qualität der Lehre
erbracht wurde, geht die Stelle in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
über.
Wir suchen Persönlichkeiten, die uns im Rahmen von 12 Semesterwochenstunden
Lehrverpflichtung bei der Umsetzung einer
Neugestaltung des Bachelorstudiengangs Informatik mit außerordentlichem
Engagement unterstützen.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Administrative Organisation des Übungsbetriebs zu den
Pflichtveranstaltungen „Datenbanken: Eine Einführung“ und
„Softwareentwicklung im Team (Programmierpraktikum II)“
sowie Halten von Übungen
Halten der genannten Lehrveranstaltungen im Wechsel mit den
Modulverantwortlichen
Aktualisierung und Weiterentwicklung der zuvor genannten
Lehrveranstaltungen in Absprache mit den Modulverantwortlichen
Mitwirkung an der Administration des Studiengangs und seiner
Weiterentwicklung
Was erwarten wir?
Abgeschlossenes wiss. Hochschulstudium (M.Sc./M.A./Diplom/
Magister) in Informatik oder einem verwandten Fach; eine
abgeschlossene Promotion ist wünschenswert
besondere pädagogische Eignung, nachgewiesen in der Regel
durch einschlägige Lehrerfahrung
fundierte theoretische und praktische Kenntnisse zu Datenbanken,
in objektorientierter Programmierung und Software-Architektur;
idealerweise auch Praxiserfahrung in der Entwicklung von
webbasierten Informationssystemen
Bereitschaft zur regelmäßigen didaktischen und hochschuldidaktischen
Weiterbildung
Was bieten wir Ihnen?
Eine eigenverantwortliche Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum in
Düsseldorf
eine Anbindung an eine oder mehrere Arbeitsgruppen des
Instituts für Informatik
eine unbefristete Weiterbeschäftigung, falls innerhalb der
ersten zwei Jahre die gewünschte Leistung und Qualität in der
Lehre erbracht wird
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen
Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.
Die Beschäftigung ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich, sofern
nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf strebt eine Erhöhung
des Frauenanteils an. Bewerbungen von Frauen werden bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung daher
bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Heinrich-Heine-
Universität vertritt das Prinzip Exzellenz durch Vielfalt. Sie hat die
„Charta der Vielfalt“ unterzeichnet und erfolgreich am Audit
„Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes teilgenommen. Sie ist als
familiengerechte Hochschule zertifiziert und hat sich zum Ziel
gesetzt, die Vielfalt unter ihren Mitarbeiter*innen zu fördern. Die
Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter und gleichgestellter
behinderter Menschen im Sinne des SGB IX ist erwünscht.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen ist Prof. Dr. Stefan Conrad; E-Mail:
stefan.conrad@hhu.de.
Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lehrerfahrungen,
sonstige wissenschaftliche Leistungen, Erfahrungen in der
Selbstverwaltung, Zeugnisse – nur in Kopie) richten Sie bitte
unter Angabe der Kennziffer 101.21 – 3.1 bis zum 10.02.2021
bevorzugt in elektronischer Form an
stefan.conrad@hhu.de
oder schriftlich an:
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Institut für Informatik
z. H. Prof. Dr. Stefan Conrad
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt
werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.
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