ist die Stelle einer/eines
Hauptamtlichen ersten Beigeordneten
(Bürgermeisterin/Bürgermeister) für den Geschäftsbereich
Bildung, Soziales, Wohnen, Jugend und Arbeit
zum 14.02.2018 zu besetzen.
Trier ist die älteste Stadt Deutschlands und mit ca. 110.000 Einwohnern
ein lebendiger, wachsender Lebens- und Wirtschaftsstandort.
Die Stadt liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung nahe Luxemburg,
Frankreich und Belgien. Trier ist kulturelles, wirtschaftliches und
soziales Oberzentrum einer Region von rund 1.000.000 Einwohnern.
Einzigartige Baudenkmäler aus vielen Epochen prägen das unverwechselbare
Stadtbild. Als Universitäts- und Hochschulstadt bietet
Trier mit umfassenden Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten eine
hohe Lebensqualität.
Ihre Aufgaben
Zum Geschäftsbereich der/des ersten Beigeordneten gehören die
Bereiche Bildung (Stadtbibliothek/Stadtarchiv, Bildungs- und
Medienzentrum im Palais Walderdorff), Soziales und Wohnen (Amt
für Soziales und Wohnen), Jugend (Jugendamt) und Arbeit (Jobcenter
Trier Stadt) mit ca. 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Änderungen in der Geschäftsverteilung bleiben vorbehalten.
Ihr Profil
Die Ausschreibung richtet sich an Interessentinnen/Interessenten mit
einem abgeschlossenen Hochschulstudium, vorzugsweise der Fachrichtungen
Sozialwissenschaften oder Erziehungswissenschaften. Sie
verfügen über mehrjährige (mindestens fünf Jahre) Führungserfahrung.
Mehrjährige praktische Erfahrung in einer dem Amt angemessenen
hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit oder in Verbänden/Institutionen
mit inhaltlichen Bezügen zu den Schwerpunkten des Geschäftsbereichs
sind von Vorteil. Von der Bewerberin/dem Bewerber wird ein
umfassendes Verständnis in sozial-/bildungspolitischen und gesellschaftspolitischen
Fragestellungen erwartet.
Zudem werden Engagement, die Fähigkeit, den Geschäftsbereich zukunftsorientiert
und konzeptionell zu entwickeln und finanzwirtschaftliche
Kenntnisse erwartet. Führungserfahrung, soziale Kompetenz,
Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen werden als Grundlage
für die kooperative, motivierende Führung des Dezernates ebenso
vorausgesetzt wie dezernatsübergreifendes Denken und Handeln.
Die Wahl erfolgt auf die Dauer von acht Jahren unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt bei der Einwohnerzahl der Stadt Trier den Besoldungsgruppen
B5/B6 LKomBesVO zugewiesen. Außerdem wird eine
steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum
5. September 2017 (Ausschlussfrist) an den
Oberbürgermeister der Stadt Trier,
Herrn Wolfram Leibe, -
persönlich - ,
Rathaus, Augustinerhof,
54290 Trier, zu richten.