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1 Stellenangebot zu
Erziehung, Pädagogik, Weiterbildung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit Gruppen-, Team-, Labor-, Abteilungsleitung Bremen

  • Jugendamtsleitung und Vertretung der Amtsleitung (m/w/d)

    18.02.2021 Freie Hansestadt Bremen Bremen Jugendamtsleitung und Vertretung der Amtsleitung (m/w/d) - Freie Hansestadt Bremen - Logo

Jugendamtsleitung und Vertretung der Amtsleitung (m/w/d)

Veröffentlicht am
18.02.2021
Bewerbungsfrist
12.03.2021
Vollzeit-Stelle
Freie Hansestadt Bremen
Bremen
Abteilungsleitung (w/m/d) - Freie Hansestadt Bremen - Logo
Beim Amt für Soziale Dienste ist ab sofort die Stelle der

Jugendamtsleitung und Vertretung der Amtsleitung

Besoldungsgruppe A16 / Entgeltgruppe 15Ü TVÜ-Länder

zu besetzen.

Im Amt für Soziale Dienste werden die Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes in der Stadt Bremen auf Grundlage der entsprechenden Gesetzbücher erbracht. Es besteht eine Untergliederung in sechs regional verortete Sozialzentren sowie die zentralen Fachdienste „Flüchtlinge, Integration und Familien“ und „Teilhabe“. Die fachliche Steuerung der einzelnen Fachbereiche und Sozialdienste erfolgt mit Unterstützung von zwei Fachabteilungen der Behörde der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.

Für die Leitung des kommunalen Jugendamtes suchen wir eine geeignete Führungspersönlichkeit (w/m/d), die zudem die Vertretung der Amtsleitung im Amt für Soziale Dienste wahrnimmt.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:
  • Wahrnehmung der Funktion der Jugendamtsleitung im Zusammenhang mit der sozialräumlich orientierten, bürgernahen Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch die sechs Sozialzentren und die zwei Fachdienste.
  • Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht im Zuständigkeitsbereich.
  • Steuerung der Gesamtaufgaben des Jugendamtes in fachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht sowie der Verwaltungsabläufe mit Unterstützung der Fachabteilung Junge Menschen und Familie.
  • Qualitative Sicherung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit Unterstützung der Fachabteilung Junge Menschen und Familie in Zusammenhang mit dem städtischen Jugendhilfeausschuss, den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII und mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Beteiligung an der Sicherstellung eines geeigneten Fachcontrollings.
  • Sicherung, Weiterentwicklung und Etablierung der fachlich normierten Prozesse der Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in den Sozialzentren und Fachdiensten unter Mitwirkung der Fachabteilung Junge Menschen und Familie.
  • Sicherstellung von Qualifizierung, Fortbildung und Supervision für die Mitarbeitenden der Dienste des kommunalen Jugendamtes.
  • Vertretung des kommunalen Jugendamtes nach außen.
  • Wahrnehmung der Vertretung der Leitung des Amtes für Soziale Dienste.
Ihr Profil:
  • Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, nachgewiesen durch einen Masterstudiengang mit sozialpädagogischer oder vergleichbarer Ausrichtung entsprechend dem Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII.
  • Alternativ kann die Stelle mit einer Beförderungsbewerberin/einem Beförderungsbewerber besetzt werden. Es wird die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Masterstudiengang oder einer Aufstiegsqualifikation für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 vorausgesetzt. Der zeitnahe Abschluss ist nachzuweisen.
  • Temporäre Erfahrung mit Tätigkeiten des/oder auf einer Position des höheren Dienstes.
  • Mehrjährige Verwaltungs- und Führungserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Fähigkeit zur Leitung sowie fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung eines Jugendamtes dieser Größe.
  • Profunde Kenntnisse über das Methodenspektrum in der praktischen Kinder- und Jugendhilfe und Fähigkeit zur Vermittlung zwischen unterschiedlichen Ansätzen.
  • Erfahrungen im Bereich der Steuerung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Erfahrung in der partnerschaftlichen Kooperation mit den freien Trägern der Kinder-und Jugendhilfe.
  • Erfahrung in der Gremienarbeit, insbesondere bezüglich den relevanten Gremien, wie dem städtischen Jugendhilfeausschuss und den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII.
  • Überdurchschnittliche Initiative und Einsatzbereitschaft, Motivationsfähigkeit, soziale Kompetenzen und soziales Engagement sowie Genderkompetenz.
Das Amt für Soziale Dienste fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt. Das Amt für Soziale Dienste fördert die Beschäftigung von Frauen auf allen Ebenen, besonders auf Leitungsebene. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber treten hinsichtlich einer Beförderung in Konkurrenz zu anderen Beamtinnen und Beamten, die bereits einen gleichwertigen Dienstposten innehaben.

Das Amt für Soziale Dienste fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2006 entsprechend zertifiziert.

Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Amtsleiter Herrn Nerz, Tel. 0421 361-5717.
Zuständige(r) Ansprechpartner*in für den Verfahrensablauf ist Frau Schäfer (Performa Nord), Telefon 0421 361-32312.

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, freuen wir uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung, die Sie bitte bis zum 12.03.2021 (Eingang in der u. g. Dienststelle, gern per E-Mail als pdf-Datei) unter Angabe der Kennziffer AfSD 03/2021 an folgende Adresse senden:

Performa Nord
Bewerbermanagement
Schillerstr. 1
28195 Bremen
per E-Mail:
bewerbermanagement@performanord.bremen.de

Bewerbungshinweis:
Bitte reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

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