Die Universität Freiburg ist einen Wechsel wert: Mit ihrer über 500-jährigen Geschichte ist sie eine der renommiertesten und forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Hier arbeiten Sie in einer einzigartigen Vielfalt von Fächern, Perspektiven und Menschen für Forschung und Lehre auf höchstem Niveau – mitten in einer der beliebtesten Städte Deutschlands.
Die Personalpolitik der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg orientiert sich an den Prinzipien der Gleichstellung und Vielfalt. Die Universität bekennt sich nachdrücklich zu dem Ziel einer familiengerechten Hochschule.
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg schreibt die
Juniorprofessur für Mikrobiologie
mit Schwerpunkt molekulare Physiologie von Prokaryoten
an der Fakultät für Biologie im Institut für Biologie II aus. Sie ist zum 1. April 2022 zu besetzen.
Es handelt sich um eine Position der Besoldungsgruppe W1, für die Zulagen geleistet werden können.
Diese Position eignet sich für hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 51 Abs. 3 LHG.
Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird eine hervorragende Forschungsleistung auf einem Gebiet der Physiologie von Prokaryoten wie beispielsweise Stoffwechsel, zelluläre Funktionen, Regulation oder Interaktionen mit der Umwelt/anderen Organismen erwartet. Die Anwendung moderner molekularer Methoden bei der Bearbeitung eines aktuellen Forschungsgebiets wird vorausgesetzt. Insbesondere soll ein Bezug zu den thematisch angrenzenden Arbeitsgruppen in den Fakultäten für Biologie, Pharmazie und Chemie sowie Medizin hergestellt werden. Eine Passfähigkeit zu bestehenden/geplanten interfakultären Kooperationsverbünden wie Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und Exzellenzcluster ist erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Die Stelle wird zunächst auf vier Jahre befristet. Bei erforderlicher Zwischenevaluation wird sie um weitere zwei Jahre auf insgesamt 6 Jahre verlängert.
Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten:
- Lebenslauf
- Zeugnisse und Urkunden
- Vollständiges Schriften- und Vortragsverzeichnis unter Nennung der 5 wichtigsten Publikationen
- Kurze Darstellung des gegenwärtigen und geplanten Forschungsprogramms
- Liste laufender und bisher durchgeführter Projekte inkl. finanzielles Volumen
Für die hier ausgeschriebene Position freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.
Bitte bewerben Sie sich mit o. g. Unterlagen und dem Ausdruck Ihres Bewerbungsformulars
(
https://intranet.uni-freiburg.de/public/downloads/saz/bewerbungsbogen-professoren.pdf) unter Angabe der
Kennziffer 00001856 bis
spätestens 15.12.2021.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:
Dekanin der Fakultät für Biologie
Schänzlestr. 1
D-79104 Freiburg
application@biologie.uni-freiburg.de
Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Matthias Boll, Tel. +49 761/203-2649, E-Mail
matthias.boll@biologie.uni-freiburg.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie im Berufungsleitfaden (
https://intranet.uni-freiburg.de/public/downloads/saz/berufungsleitfaden.pdf).
Allgemeine und rechtliche Hinweise:
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar, soweit dienstliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Auswahl erfolgt nach den Regeln des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für den Inhalt dieser Anzeige ist die jeweils ausschreibende Einrichtung verantwortlich. Etwaige inhaltliche Fehler begründen keine Ansprüche oder Rechte. Die rechtsgeschäftliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Besetzungsverfahren und der Einstellung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Personaldezernat.
Bitte beachten Sie, dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unberechtigte Zugriff Dritter bei der Kommunikation per unverschlüsselter Mail nicht ausgeschlossen werden können.