Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist als unabhängige oberste Landesbehörde die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes im Land Berlin. Sie prüft und berät die Berliner Behörden, Vereine und Unternehmen mit Sitz im Land Berlin in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Für die Berliner Bürger:innen ist sie Ansprechpartnerin in datenschutzrechtlichen Fragen und für Beschwerden in konkreten Einzelfällen.
Kennzahl: 01/2023
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sucht für die Abteilung II zur Verstärkung der Gruppe „Gesundheit, Soziales, Jugend und Familie“ für die Wahrnehmung von Aufgaben mit dem Schwerpunkt Gesundheit eine:n
Besoldungsgruppe A 14 bzw. Entgeltgruppe E 14
Vollzeit
Besetzbar: ab sofort, unbefristet
Diese Aufgaben erwarten Sie:Formale Anforderungen:
Fachliche Anforderungen:
Sehr wichtig sind Grundkenntnisse des deutschen und europäischen Datenschutzrechts (DS-GVO, BDSG, BlnDSG) und ein ausgeprägtes Interesse an datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Wünschenswert sind auch Kenntnisse im Recht der Gesundheitsberufe (Patientendatenschutz, Berufsrecht etc.), möglichst nachgewiesen durch einschlägige Berufserfahrung.
Wichtig sind Allgemeine Rechtskenntnisse (Zivil-, Vertrags-, Haftungs-, Verfahrens-, Prozess-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht), Kenntnisse der Verwaltung und des Verwaltungsrechts sowie ein sicherer Umgang mit Medien der Bürokommunikation und dem Internet.
Erwartet wird ein gutes Verständnis für technische Sachverhalte, möglichst nachgewiesen durch einschlägige Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit und eine hohe Bereitschaft, sich auch in technische Sachverhalte einzuarbeiten.
Außerfachliche Anforderungen:
Wir bieten:
Umfassende Einarbeitung, einen sicheren und vielseitigen Arbeitsplatz mit einem breiten
Aufgabenspektrum und einem internationalen Arbeitsumfeld, individuelle und bedarfsorientierte
Fortbildungs- und Qualifikations-Maßnahmen, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und das
Jobticket.
Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Wir wünschen uns von Ihnen eine aussagekräftige Bewerbung mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf, Zeugnissen zur Dokumentation von Ausbildung und bestandenen Prüfungen sowie Arbeitszeugnissen bisheriger Arbeitgeber:innen und ggf. einem Nachweis über eine Schwerbehinderung.
Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird um eine aktuelle Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) sowie um eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht, die auch das Einverständnis zur Akteneinsicht durch die von unserem Haus zu beteiligenden Gremien (Hauptschwerbehindertenvertretung des Landes Berlin - Hauptvertrauensperson (HVP) - , Frauenvertretung und Personalrat) umfasst, unter Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten. Sollte keine aktuelle Beurteilung vorliegen, werden die Bewerber:innen gebeten, die Erstellung einzuleiten.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung von Nachweisen über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter dem Link https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html.
Die Bewerbungen von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin. Es bestehen insbesondere Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung, soweit es die dienstlichen Erfordernisse im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zulassen. Die Stelle kann grundsätzlich auch mit Teilzeitbeschäftigten besetzt werden.
Bewerbungen sind bis einschließlich 14.02.2023 (vier Wochen) zu richten an die
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kosten (einschl. Fahrtkosten etc.), die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, nicht ersetzt werden können.
Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn ein passend frankierter Rückumschlag beigelegt wird. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerbungen nach spätestens 6 Monaten vernichtet.
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir auf unserer Homepage unter https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutzerklaerung. Über die Rechte von Personen, deren Daten verarbeitet werden, informieren wir in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter https://www.datenschutz-berlin.de/datenschutz/datenschutzgrundverordnung/betroffenenrechte.
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