Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) steht
für ein anspruchsvolles Studium, qualifizierte Absolventinnen und
Absolventen und eine praxisnahe Lehre und Forschung. Als größte
Berliner Hochschule für Angewandte Wissenschaften nutzt sie die
Vielfalt ihrer 70 Studiengänge in den Bereichen Technik, Informatik,
Wirtschaft, Recht, Kultur und Gestaltung für eine vernetzte Zusammenarbeit
in Forschung und Lehre.
An der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) ist zum
1. Dezember 2020 die Position
des Kanzlers oder der Kanzlerin
für eine Amtszeit von 6 Jahren zu besetzen.
Der Kanzler oder die Kanzlerin führt die Geschäfte der laufenden
Verwaltung der Hochschule und ist dabei an die Beschlüsse der
Hochschulleitung gebunden. Er oder sie ist u. a. das für die Wirtschafts-,
Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Hochschule
zuständige Mitglied der Hochschulleitung und Dienstvorgesetzter
oder Dienstvorgesetzte des nichtwissenschaftlichen Personals.
Zum Kanzler oder zur Kanzlerin kann gem. § 58 Abs. 2 Berliner
Hochschulgesetz (BerlHG) gewählt werden, wer die Befähigung
zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder die
Voraussetzungen entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 des
Laufbahngesetzes erfüllt und durch eine mindestens dreijährige
berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst die für das Amt erforderliche
Eignung und Sachkunde erworben hat.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird gem. § 6 Abs. 6 der Neufassung
der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes
(BerlHG) vom Kuratorium der HTW nach Stellungnahme
durch den Akademischen Senat mit den Stimmen der Mehrheit
seiner Mitglieder gewählt. Er oder sie wird auf entsprechenden
Vorschlag des Kuratoriums vom Senat von Berlin bestellt und in
einem befristeten öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis beschäftigt.
Die Vergütung dieser Stelle erfolgt in Anlehnung an die
Besoldungsgruppe B 2 zuzüglich amtsangemessener Zulage.
Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl und
erneute Bestellung bewerben.
Da Frauen in herausgehobenen Führungsfunktionen in den Einrichtungen
des Landes Berlins unterrepräsentiert sind, ist die HTW
bemüht, den Frauenanteil zu erhöhen und fordert deshalb Frauen
ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei
gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt.
Bewerbungen mit tabellarisch abgefasstem Lebenslauf und den
üblichen aussagekräftigen Unterlagen sind spätestens bis zum
30. März 2020 (Ausschlussfrist) an den Kuratoriumsvorsitzenden
der HTW Berlin,
Herrn Mathis Kuchejda, an die E-Mail-Adresse
Kuratoriumsvorsitz@HTW-Berlin.de zu richten.