An der
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
der / des
Kanzlerin/Kanzlers
zu besetzen.
Gemäß § 87 Landeshochschulgesetz leitet die Kanzlerin / der Kanzler die Bereiche Haushalt,
Personal, Recht und Liegenschaften der Universitätsverwaltung und nimmt die sonstigen ihr /
ihm durch die Rektorin übertragenen Aufgaben wahr. Sie / Er ist Beauftragte/r für den Haushalt
und Mitglied des Rektorats.
Für diese Aufgabe sucht die Universität eine Persönlichkeit mit ausgewiesener Führungskompetenz,
die über juristische, betriebswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Erfahrung
verfügt und deren Qualifikation durch entsprechende überdurchschnittliche Abschlüsse und
Referenzen nachgewiesen ist. Die Aufgabe erfordert hohes Engagement, Belastbarkeit, Entscheidungsbereitschaft,
Teamfähigkeit und soziale Kompetenz, innovatives Denken sowie eine
internationale Orientierung mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird auf Vorschlag der Rektorin vom erweiterten Senat gewählt
und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt. Mit der Kanzlerin /
dem Kanzler wird bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ein Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit begründet. Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist
die Eignung für das Amt gemäß § 21 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes zu erproben. Ein
privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis kann begründet werden.
Zur Kanzlerin / Zum Kanzler kann nur bestellt werden, wer die Voraussetzungen für eine
Einstellung in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner
Dienst erfüllt oder die Befähigung zum Richteramt besitzt und aufgrund einer mehrjährigen
leitenden Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie / er die
Anforderungen des Amtes erfüllen kann. Die Besoldung erfolgt nach den Vorschriften des
LBesG MV
(voraussichtlich Besoldungsgruppe B 2).
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht. Die
Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert
sind, deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger
Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers
liegende Gründe vorliegen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungskosten werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern
leider nicht übernommen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum
02.03.2018 mit dem Vermerk
"persönlich, vertraulich" an die Rektorin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald, Prof. Dr. Johanna E. Weber,
Domstraße 11, 17489 Greifswald.