zu besetzen.
Die Kanzlerin/der Kanzler ist hauptamtliches Mitglied des Rektorats und leitet den Bereich Wirtschaft und Personal/Verwaltung. Sie/er ist Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt und verantwortet einen Jahresetat von rund 37 Mio. Euro.
Voraussetzung für diese Führungsaufgabe sind analytisches Denken und Zielorientierung, Klarheit in der Kommunikation und die Fähigkeit, in sehr komplexen Situationen mit unterschiedlichen Interessenlagen konstruktiv und flexibel zu Entscheidungen zu kommen und diese auch konsequent umzusetzen. Die Hochschule sucht eine führungsstarke und teamfähige Persönlichkeit, die sich durch ein hohes Maß an Sozial- und Motivationskompetenz, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick auszeichnet. Ihre Aufgabe ist es, unter Berücksichtigung von hochschulspezifischen Besonderheiten die Organisationsstrukturen und -abläufe zukunftsfähig und international weiterzuentwickeln.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg § 17 (5).
Sie bringen mit:
- Mehrjährige Leitungserfahrung an verantwortlicher Stelle, vorzugsweise im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement im Bereich Verwaltung
- Sehr gute Kenntnisse in den Themenbereichen öffentliche Finanzen, öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht (TV-L, LBesG, LBG) sowie im Hochschulrecht, idealerweise des Landes Baden-Württemberg
- Erfahrungen im institutionsübergreifenden Compliance-Management sowie in der digitalen Transformation
- Kompetenzen in der Weiterentwicklung von Organisationen
- Kenntnisse zum Führen nach agilen Methoden mit einem hohen Grad an Serviceorientierung sowie Erfahrung in Change-Managementprozessen
- Fundierte englische Sprachkenntnisse
- Gender- und Diversitykompetenz, die sich in Sensibilität und Kompetenz in genderspezifischen Belangen und anderen Fragen der Gleichbehandlung zeigt
Die Kanzlerin/der Kanzler wird in einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Senat für sechs bis acht Jahre gewählt und vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg ernannt. Je nach Voraussetzungen ist damit die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit oder ein Dienstverhältnis
mit einem befristeten Angestelltenvertrag verbunden. Die Besoldung erfolgt nach W3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs. Wiederwahl ist möglich.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Frauen zu erhöhen und ermuntert Frauen mit entsprechender Qualifikation zur Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens
3. Februar 2023 mit den üblichen Unterlagen per E-Mail (nur im PDF-Format) an den Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Dr. Thomas Peuntner, Hochschule Mannheim, Geschäftsstelle des Hochschulrats, Paul-Wittsack-Str. 10, 68163 Mannheim,
hochschulrat@hs-mannheim.de.