An der
Hochschule für Bildende Künste Dresden ist im Studiengang Bildende
Kunst zum 01.04.2019 eine Stelle als
Künstlerische/-r Mitarbeiter/-in
für Maltechnik
(20 Stunden/Woche – E 13 TV-L)
befristet auf zunächst drei Jahre zur eigenen Qualifizierung nach § 2 Abs. 1
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu besetzen.
Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit, die den Schwerpunkt Maltechnik,
von der Anwendung traditioneller bis hin zu zeitgenössischen Verfahren, an
der Hochschule in der praxisorientierten Lehre vertritt.
Zu den Aufgaben der Stelle gehören nach § 71 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
(SächsHSFG) insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen
in der Lehre sowie in künstlerischer Praxis und Forschung. Die
Qualifizierung dient insbesondere der Erfüllung der Voraussetzungen nach
§ 58 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SächsHSFG. Mindestens ein Drittel der Arbeitszeit
wird zu eigener künstlerischer Arbeit im Rahmen der Dienstaufgaben belassen.
Der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung ist beabsichtigt.
Außerdem gehören zur Stelle insbesondere die:
- Durchführung von praxisorientierten Lehrveranstaltungen zur Vermittlung
von Materialkunde, Farbenlehre und Maltechniken aus traditionellem bis
industriellem Verständnis
- mal- und materialtechnische Betreuung von Studienprojekten
- organisatorische Betreuung der Werkstatt für Maltechnik
Neben der Wahrnehmung der Aufgaben in der Lehre wird die Mitarbeit in
den Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie die interdisziplinäre
Zusammenarbeit mit anderen Lehrgebieten der Hochschule für Bildende
Künste Dresden, anderen Hochschulen und Personen sowie Institutionen im
In- und Ausland erwartet.
Anforderungen für diese Stelle:
- abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule mit dem Schwerpunkt
Malerei
- umfassende Berufserfahrung im Bereich Maltechnik
- Bereitschaft zur eigenen Qualifizierung insbesondere in der Lehre
- Kommunikationsfähigkeit, Engagement und Eigeninitiative
Da die Qualifizierung vorrangig in der Lehre erfolgt, werden schrittweise
Aufgaben zu deren selbstständiger Wahrnehmung übertragen. Die Lehrverpflichtung
richtet sich nach der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an
Hochschulen (DAVOHS), in der jeweils geltenden Fassung.
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von
Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden
bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Ihre aussagefähigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer
Lebenslauf, Portfolio der künstlerischen Arbeit, Nachweis der Lehrbefähigung
und -erfahrung, Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad)
übersenden Sie bitte bis zum
21.01.2019 (Eingang Hochschule) an die
Hochschule
für Bildende Künste Dresden, Personalreferat, Güntzstraße 34,
01307 Dresden.
Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung
eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzes
vernichtet.