Planungsingenieurin bzw. Planungsingenieur (w/m/d)
passive Netzinfrastruktur
Einrichtung: Regionales Rechenzentrum (RRZ), Abteilung Kommunikationsnetze
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: schnellstmöglich, unbefristet
Bewerbungsschluss: 28.09.2022
Arbeitsumfang: teilzeitgeeignete Vollzeitstelle
Das
RRZ ist im Rahmen des kooperativen IT-Versorgungskonzepts der Universität Hamburg das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die Versorgung aller Nutzendengruppen in den Bereichen E-Learning, E-Lecturing, E-Research und E-Administration mit IT-Services und IT-Methodenkompetenzen. Dazu betreibt das RRZ leistungsfähige informations-, kommunikations- und medientechnische Infrastrukturen, entsprechende Anwendungssysteme und Nutzendenservices.
Aufgabengebiet
Die Aufgaben der Abteilung „Kommunikationsnetze“ bestehen in der Konzeption, Bereitstellung und dem unterbrechungsfreien Betrieb des Universität Hamburg-Kommunikationsnetzes für sämtliche IT-Dienstleistungen sowie dem Betrieb der Voice-over-IP-Telefonie und des Mobilfunks.
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universitätsinterne Standardisierungsempfehlungen für das passive Kommunikationsnetz
weiterentwickeln und fortschreiben
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Netzinfrastruktur in den Gebäuden der Universität Hamburg planen
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Vernetzungsmaßnahmen betreuen und abnehmen sowie Ausschreibungen vorbereiten
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Schnittstellen zu anderen Abteilungen koordinieren und fortschreiben
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andere Abteilungen der Universität Hamburg und Dienstleistenden bei der TGA‑Planung für Gebäude im o. g. Aufgabenbereich unterstützen
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Störfallanalyse und Beseitigung
Einstellungsvoraussetzung
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Universitäts-Diplom, Magister), idealerweise im Bereich Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen.
Alternativ verfügen Sie über
- ein abgeschlossenes Bachelor- oder Fachhochschulstudium idealerweise im Bereich Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet
oder
- mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabengebiet
Bei den letztgenannten Einstellungsvoraussetzungen erfolgt die Prüfung der einschlägigen Berufserfahrung mit der Einstellung. Im Einzelfall kann hier zunächst eine abgesenkte Eingruppierung in die Entgeltgruppen 12 erfolgen.
Erforderliche Fachkenntnisse und persönliche Fähigkeiten
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fundierte Kenntnisse im Bereich der strukturierten Kupfer- und Glasfaserverkabelung, der Vernetzung und Trassenplanung und Erfahrung im Umgang mit Messwerkzeugen
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handwerkliches und technisches Geschick
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Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung
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gutes Verständnis englischsprachiger Fachliteratur
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hohes Maß an Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
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Teamfähigkeit und dienstleistungsorientiertes Verhalten gegenüber Kundinnen und
Kunden sowie sehr gute deutsche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Wir bieten Ihnen
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Sichere Vergütung
nach Tarif
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Weiterbildungsmöglichkeiten
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Betriebliche Altersvorsorge
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Attraktive Lage
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Flexible
Arbeitszeiten
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Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Möglichkeit zum Erwerb der HVV-Proficard (ÖPNV) und vieles mehr
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Gesundheitsmanagement
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Beschäftigten-
Laptop
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Mobiles Arbeiten
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Bildungsurlaub
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30 Tage Urlaub/Jahr
Die Universität Hamburg ist als Exzellenzuniversität eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir fordern Frauen gem. § 7 Abs. 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.