Die Georg-August-Universität Göttingen zählt zu den großen deutschen
Traditionsuniversitäten mit internationalem Ruf und Exzellenz in der
Forschung und der forschungsbasierten Lehre. Mit rund 31.500 Studierenden
und 8.000 Beschäftigten (ohne Universitätsmedizin Göttingen)
ist sie der größte Arbeitgeber in Südniedersachsen. Seit 2003 befindet
sich die Georgia Augusta in der Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen
Rechts. Sie verfügt im Göttingen Campus über enge Verflechtungen
mit einem herausragenden außeruniversitären Forschungsumfeld.
An der Georg-August-Universität Göttingen ist zum 1. Januar 2020 die
Position des
Präsidenten (w/m/d)
zu besetzen.
Der Präsident vertritt die Universität und die Trägerstiftung nach außen;
im Präsidium führt er den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz.
Das Präsidium leitet die Universität und ist gleichzeitig geschäftsführendes
Organ der Stiftung. Die Stiftung besitzt Dienstherrnfähigkeit.
Das Präsidium beruft im Einvernehmen mit dem Stiftungsausschuss Universität
die Professorinnen und Professoren.
Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit, die über
- ausgeprägte Kompetenzen im Management und in der Strategieentwicklung
sowie mehrjährige Leitungserfahrungen an einer Universität
oder Forschungseinrichtung
- internationale wissenschaftliche Reputation und profunde Lehrerfahrungen
sowie
- Erfahrungen mit internationalen Wissenschaftskooperationen verfügt
und die sich durch
- hohes Qualitätsbewusstsein und Durchsetzungskraft sowie
- Kommunikationskompetenz und Integrationsfähigkeit auszeichnet.
Der Präsident wird auf Vorschlag des Senats vom Stiftungsausschuss
Universität ernannt oder bestellt. Die Ernennung oder Bestellung erfolgt
in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Amtsdauer von sechs und bei
Wiederwahl von weiteren acht Jahren oder in ein entsprechend befristetes
Angestelltenverhältnis. Die Vergütung erfolgt nach Besoldungsgruppe
W 3 Niedersächsische Besoldungsordnung W (NBesO-W). Über die
Höhe der Leistungsbezüge können im Rahmen der Niedersächsischen
Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (NHLeistBVO) Verhandlungen
geführt werden. Im Übrigen gilt § 38 Niedersächsisches Hochschulgesetz
(NHG).
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert
sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher
qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich
als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von
Wissenschaft/Beruf und Familie. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt,
mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen
Schwerbehinderter erhalten bei gleicher Qualifikation den Vorzug.
In diesem Besetzungsverfahren wird die eingesetzte Findungskommission
von der Firma Kienbaum Consultants International GmbH
begleitet.
Bitte registrieren Sie sich über das Kienbaum Executive-
Gateway https://executivegateway.kienbaum.com oder senden Sie
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter der Kennziffer
0816649 an: jeanie.gross-herm@kienbaum.de
Selbstverständlich wird Ihre Bewerbung vertraulich behandelt.
Ausschreibungsschluss ist der 14.03.2019.
Erste Fragen beantworten Ihnen gerne die Kienbaum-Berater Anne von
Fallois (Tel. +49 30 880198-80) oder Stefan Rupp (Tel. +49 30 880199-52).