Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) sucht zum nächstmöglichen Termin eine Persönlichkeit für das
Amt der/des
Die HBK ist die einzige staatliche Kunsthochschule Niedersachsens. Ihr besonderes Profil entwickelt sie aus dem Potenzial von Freier Kunst, Design, Kunstwissenschaft, Medienwissenschaften und Lehrer*innenbildung. Die HBK ist eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht. Zahlreiche Berufungsverfahren werden das Profil der Hochschule in den kommenden Jahren nachhaltig prägen.
Mit rund 1000 Studierenden, 50 Professuren und 130 Beschäftigten sowie 13 Studiengängen und einem herausragenden Portfolio an Werkstätten gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland. Sie verschreibt sich aktiv den Zielen der Geschlechtergerechtigkeit sowie Diversitätsförderung und Nachhaltigkeit.
Die/der Präsident*in vertritt die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im Präsidium und legt die Richtlinien für das Präsidium fest (§ 38 Abs. 1 NHG).
Zur/zum Präsident*in kann gewählt werden, wer einen Hochschulabschluss besitzt und mindestens fünf Jahre in einer Stellung mit herausgehobener Verantwortung in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege tätig war (§ 38 Abs. 3 NHG).
Gesucht wird eine Leitungs- und Führungspersönlichkeit, die mit strategisch-analytischem Blick die vielfältigen Potenziale der Hochschule in Forschung und Lehre erkennt, daraus Ziele ableitet, den Handlungsrahmen vorgibt und in einem Transformationsprozess mit allen beteiligten Gruppen systematisch entwickelt. Dazu befähigen Sie ein integrativer Führungsstil, Kommunikations- und Moderationsfähigkeit, Ausdauer für langfristige Entwicklungen und Begeisterung für die Kunst.
Die Vertrautheit mit künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen und Freude und Interesse an der Zusammenarbeit mit kreativen Studierenden und Lehrenden ist wünschenswert.
Die Ernennung oder Bestellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für eine Amtsdauer von sechs Jahren oder in ein entsprechend befristetes Angestelltenverhältnis. Eine Wiederwahl für eine Amtszeit von 8 Jahren ist möglich. (§ 38 Abs. 4 S. 1 NHG). Die Vergütung erfolgt nach Besoldungsgruppe W3. Die Gewährung von Funktions- und Leistungsbezügen ist möglich. Aufgrund der Aufgabenvielfalt und der zu wahrenden Kontinuität der Aufgabenerledigung ist die Stelle nicht teilzeitgeeignet. Die Hochschule beabsichtigt, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ausführliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden
bis zum 12.11.2021 in elektronischer Form in einer einzigen PDF-Datei (maximal 10 MB), einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse, erbeten an
findungskommission-P-2021@hbk-bs.de. Eingehende Bewerbungen werden bestätigt. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Verfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.