An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist zum 1. Oktober 2020
der PRÄSIDENT /
die PRÄSIDENTIN (m/w/d)
neu zu bestellen.
Die Universität Bamberg ist eine mittelgroße Universität mit den vier
Fakultäten Geistes- und Kulturwissenschaften, Humanwissenschaften, Sozial- und
Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsinformatik und Angewandte
Informatik. Interdisziplinäre Forschungsaktivitäten und vielfältig kombinierbare
Studiengänge tragen zur Profilierung in der Wissenschaftslandschaft
bei. An der Otto-Friedrich-Universität sind ca. 13.000 Studierende eingeschrieben.
Die Wahl erfolgt durch den Universitätsrat der Otto-Friedrich-Universität
Bamberg, die Bestellung durch den Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft
und Kunst. Die Amtszeit beträgt zwölf Semester einschließlich des
Semesters, in dem die Bestellung wirksam wird. Die Stelle ist nach
Besoldungsgruppe W 3 ausgewiesen.
Gemäß Art. 21 Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz kann zum Präsidenten /
zur Präsidentin gewählt werden, wer der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
als Professor oder Professorin angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung
besitzt und auf Grund einer mehrjährigen verantwortlichen
beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft,
Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er oder sie den Aufgaben
des Amtes gewachsen ist.
Nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen und Erwartungen des Universitätsrates
kann der Vorsitzende machen. Der Universitätsrat empfiehlt, vor
einer Bewerbung Kontakt mit ihm aufzunehmen.
Der Präsident oder die Präsidentin wird vom Staatsminister zum Beamten
oder zur Beamtin auf Zeit bestellt; das Beamtenverhältnis auf Zeit endet
mit Ablauf der Amtszeit. Ein Präsident oder eine Präsidentin, der oder die
nicht vor der Bestellung bereits als Professor oder Professorin im Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit an einer Hochschule des Freistaates steht, wird in
einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt.
Aufgaben, Befugnisse und dienstrechtliche Stellung ergeben sich aus Art. 21
Bayerisches Hochschulgesetz.
Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg verfolgt eine Politik der Chancengleichheit
unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung, sie wurde von
der Hertie-Stiftung als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie setzt sich
besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein. Sie
fördert daher die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen
von für die Präsidentschaft besonders geeigneten Frauen, insbesondere
von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei ansonsten im
Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen, einschließlich eines bis
zu fünf Seiten umfassenden Positionspapiers, in dem die Ziele für die Universität
entwickelt werden, bis zum 06.03.2020 an den Vorsitzenden des
Universitätsrates, Prof. Dr. Dieter Timmermann, Otto-Friedrich-Universität
Bamberg, 96045 Bamberg, zu richten. Rückfragen an den Vorsitzenden sind
unter den Tel.-Nr. 0521 1063145 oder 0170 4887299 zu richten.