An der
Universität Potsdam ist zum
1. Januar 2018 das Amt der/des
Präsidentin/Präsidenten
zu besetzen.
Jung, modern, forschungsorientiert: 1991 gegründet, gehört die Universität Potsdam
mit über 30 Fachrichtungen und rund 20.000 Studierenden zu den profilierten Wissenschaftseinrichtungen
Deutschlands. Die Universität verzeichnet zahlreiche Wettbewerbserfolge
in Lehre und Forschung, Qualitätsmanagement und Technologietransfer.
Sie ist in besonderer Weise vernetzt mit bedeutenden außeruniversitären
Forschungseinrichtungen.
An ihren drei modern ausgestatteten Standorten lernen,
lehren und forschen engagierte Studierende und kreative Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Sie hat ca. 2.750 Beschäftigte und ist ein herausragender Wirtschaftsfaktor
und Entwicklungsmotor für die Region.
Die Präsidentin/Der Präsident leitet die Hochschule nach Maßgabe des Brandenburgischen
Hochschulgesetzes in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt
sie nach außen. Von den Bewerberinnen/den Bewerbern wird erwartet, dass sie
über ausgewiesene Leitungserfahrung in Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen
verfügen und die Leitungsinstrumente einer dem Wettbewerb, der Autonomie
und Selbststeuerung verpflichteten Hochschule zu nutzen wissen. Das Leitbild
und der Entwicklungsplan der Universität Potsdam sind dabei der Maßstab strategischer
Entscheidungen.
Die Präsidentin/Der Präsident wird gemäß § 65 BbgHG aufgrund des Wahlvorschlages
einer Findungskommission vom Senat gewählt und von der Ministerin für
Wissenschaft, Forschung und Kultur für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Bestellt
werden kann, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen
Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege
erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie oder er
soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen. Die dienstrechtliche
Stellung ergibt sich aus § 65 BbgHG. Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt nach
der Besoldungsgruppe W3 BBesO. Zuzüglich erhält die Präsidentin/der Präsident
Funktions-Leistungsbezüge nach Maßgabe der Hochschulleistungsbezügeverordnung
des Landes Brandenburg.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen
an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte
werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen mit den üblichen Unterlagen als
vertrauliche Personalsache zu richten an die Findungskommission in der
Geschäftsstelle des Landeshochschulrates im Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kultur, Dortustr. 36, 14467 Potsdam.
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter:
www.uni-potsdam.de/verwaltung/dezernat3/stellen/