in Vollzeit neu zu besetzen (Nachfolge Professor Dr. med. Gabriele Gillessen-Kaesbach).
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Universität gerichtlich und außergerichtlich und übt das Amt hauptberuflich aus. Dienstvorgesetzte/r der Präsidentin oder des Präsidenten ist die/der Vorsitzende des Stiftungsrates. Die Präsidentin oder der Präsident ist Dienstvorgesetzte/r der an der Universität zu Lübeck arbeitenden Beamtinnen bzw. Beamten und Angestellten mit Ausnahme der Präsidiumsmitglieder. Sie oder er führt den Vorsitz im Präsidium und verfügt über die Richtlinienkompetenz. Dem Präsidium gehören ferner die Kanzlerin/der Kanzler und derzeit drei Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten an. Die Präsidentin oder der Präsident ist zuständig für die laufenden Geschäfte sowie die Wahrung der Ordnung innerhalb der Hochschule und die Ausübung des Hausrechts. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten entscheidet die Präsidentin oder der Präsident anstelle des Präsidiums und unterrichtet dieses unverzüglich.
Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann eine Person bestellt werden, die über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Wünschenswert ist eine Persönlichkeit, die über die Fähigkeit zu strategischem Denken, Offenheit gegenüber Innovationen sowie ein hohes Maß an Führungskompetenz, Kooperations-, Team- und Konsensfähigkeit und Verhandlungsgeschick verfügt. Wünschenswert ist ferner eine eigene herausragende wissenschaftliche Leistung, eine langjährige Erfahrung in herausgehobener Position des Wissenschaftsmanagements und eine Passfähigkeit mit hoher Affinität zu dem besonderen Profil der Universität zu Lübeck.
Aufgrund der Rechtsform als Stiftungsuniversität ist zudem ein hohes Engagement in der nationalen und internationalen Vernetzung sowie im Fundraising wünschenswert.
Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Senat gewählt. Zur Vorbereitung der Wahl haben Stiftungsrat und Senat eine Findungskommission eingerichtet.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, Wiederwahl ist möglich. Die Präsidentin oder der Präsident wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit oder in ein befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis berufen. Das Präsidentenamt ist der Besoldungsgruppe W3 zugeordnet. Darüber hinaus werden Funktions-Leistungsbezüge gewährt, die der Bedeutung des Amtes entsprechen und die bisherigen Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen.
Die Universität ist bestrebt, den Anteil von Frauen in gehobenen Positionen zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Universität setzt sich für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist nicht möglich.
Die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung der Präsidentin oder des Präsidenten sind in dem Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in der Fassung vom 5. Februar 2016 sowie dem Stiftungsgesetz vom 24. September 2014 geregelt.
Elektronische Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Zip-Datei) werden an
kerstin.maybaum@uni-luebeck.de erbeten, postalische Bewerbungen bitte senden an den
Vorsitzenden der Findungskommission
z. H. K. Maybaum
– persönlich –
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Bewerbungsfrist: 30.04.2023 (Posteingang)
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen
https://www.uni-luebeck.de/universitaet/datenschutz/datenschutzinformation-bewerberinnen.html entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Findungskommission von der Kienbaum Consultants International GmbH begleitet wird, der Ihre Bewerbungsunterlagen zugänglich gemacht werden.