KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
UNIVERSITY OF GRAZ
Das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales
Privatrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besetzt eine
Professur für Bürgerliches Recht, Europäisches
Privatrecht und Rechtsvergleichung
(40 Stunden/Woche; unbefristetes Arbeitsverhältnis
nach dem Angestelltengesetz; voraussichtlich zu besetzen
ab 01. Oktober 2018)
Hauptaufgabe der Professur ist die Vertretung des österreichischen
Bürgerlichen Rechts in seinen Kernbereichen
in Forschung und Lehre. Zusätzlich sind das Europäische
Privatrecht und die Privatrechtsvergleichung in Forschung
und Lehre zu vertreten sowie bei Bedarf Lehrveranstaltungen
im Bereich des Internationalen Privatrechts anzubieten.
Anstellungsvoraussetzung ist neben einem der Verwendung
entsprechenden abgeschlossenen Hochschulstudium eine
Habilitation oder gleich zu wertende Qualifikation im Bürgerlichen
Recht sowie Kompetenz in fachspezifischer Mitteleinwerbung.
Zudem erwarten wir Kompetenz im Bereich des
Gender Mainstreaming.
Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl
BV/1/98 ex
2017/18 bis
14. März 2018 einzureichen. Informationen
zu den Bewerbungsmodalitäten und weitere Voraussetzungen
finden Sie unter
jobs.uni-graz.at/BV/1/98.