Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Sie führt Studierende in dual organisierten Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science und Bachelor of Engineering. Die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte werden an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert.
An der
Staatlichen Studienakademie Leipzig ist folgende Stelle mit Vollzeitbeschäftigung, Vergütung nach TV-L, Entgeltgruppe E 15 zum Sommersemester 2022 zu besetzen:
Professor (m/w/d) für Informatik
mit den Schwerpunkten Softwareentwicklung und Web Engineering
(Kennziffer L-P1-2021)
Aufgabenprofil:
Im Studienbereich Technik werden Studierende in den Studiengängen Informatik (Bachelor of Science) und Service Engineering (Bachelor of Engineering) qualifiziert. Die Bewerber_innen müssen über ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, Erfahrungen in der Lehre und in der beruflichen Praxis verfügen.
Neben vertieften Kenntnissen in der Informatik sind fachspezifische Kenntnisse in folgenden Bereichen erforderlich:
- objektorientierte Programmierung
- Software Engineering
- Web Engineering.
Zu den Aufgabengebieten gehören u. a.:
- Lehrtätigkeit (Vorlesungen, Übungen, Praktika) einschließlich der Weiterentwicklung der Studienordnung und Entwicklung von neuen Studienangeboten
- Einarbeitung in angrenzende Lehrgebiete
- Betreuung von Studierenden und Mitwirkung bei der Organisation von Studienabläufen
- Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.
Von den Bewerber_innen wird erwartet:
-
methodisch-didaktische Befähigung
- Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden
- konzeptionelle Fähigkeiten zur Weiterentwicklung von Studienangeboten
- fachpraktische Erfahrungen und kommunikative Kompetenzen als kompetente_r Ansprechpartner_in für die dualen Praxispartner
- Interesse an praxisnaher Forschung sowie an Themenfeldern des Wissens- und Technologietransfers
- Teamfähigkeit.
Alle Bewerber_innen müssen die folgenden Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
1.
abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes
2.
pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird
3. besondere
Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer
mindestens 5-jährigen einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein sollen.
Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in
Leipzig. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Berufsakademie Sachsen möglich.
Die Art und der Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Berufsakademie Sachsen ergeben sich aus der Sächsischen Berufsakademie-Dienstaufgabenverordnung (SächsBADAVO) vom 26. Juli 2019 (SächsGVBl S. 602).
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe E 15. Berufungen bzw. Einstellungen erfolgen im Angestelltenverhältnis.
Die Staatliche Studienakademie Leipzig begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen Werdegangs, der fachpraktischen Berufserfahrungen und Lehrtätigkeit) sowie beglaubigte Kopien von Urkunden über akademische Vorbildung und Abschlüsse, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse, lückenloser Tätigkeitsnachweis sowie Nachweise wissenschaftlicher Leistungen und Veröffentlichungen und zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind mit Angabe der Kennziffer L-P1-2021 bis
zum 09.08.2021 zu richten an:
bewerbung.leipzig@ba-sachsen.de
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Ferner weisen wir darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandene Kosten leider nicht erstattet werden können.