Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ist eine im Jahr 2006 gegründete, staatlich
anerkannte und vom Wissenschaftsrat akkreditierte Hochschule für angewandte Wissenschaften. An
den Campus Mannheim und Schwerin werden pro Jahr 500 Studierende in zwei dualen Bachelor-
Studiengängen („Arbeitsmarktmanagement“ (B.A.) und „Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung“
(B.A.)) und einem Masterstudiengang („Arbeitsmarktorientierte Beratung“ (M.A.)) nach internationalen
Standards qualifiziert.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Hochschule die folgende Stelle zu besetzen:
Professur für Rechtswissenschaften mit
dem Schwerpunkt Sozialrecht
Campus Mannheim (Kennziffer 12/2018)
Die zukünftige Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber soll das Fachgebiet der Rechtswissenschaften
mit ihren Grundlagenfächern und das Sozialrecht einschließlich der Schnittstellen
zu anderen Rechtsbereichen vertreten. Wünschenswert ist die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen mit
Bezügen zum europäischen und internationalen Recht durchzuführen.
Die zukünftige Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber soll möglichst über ein abgeschlossenes
Hochschulstudium der Rechtswissenschaften und 1. sowie 2. juristisches Staatsexamen oder eine
vergleichbare Qualifikation und eine Promotion verfügen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten einschlägige Beratungs- sowie Lehr-, Forschungs- und
Praxiserfahrungen mit Bezug zu den Aufgabenfeldern der BA oder in ähnlichen Anwendungsgebieten
vorweisen.
Neben Lehre und Forschung zählen zum Aufgabengebiet die aktive Mitarbeit bei der Weiterentwicklung
und Internationalisierung der Hochschule sowie die aktive Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Die HdBA verfolgt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden und setzt
deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule voraus.
Die zukünftige Stelleninhaberin oder der zukünftige Stelleninhaber dient als Ansprech- und Kooperationspartner
bei relevanten Fachfragen anderer Organisationseinheiten der Bundesagentur für Arbeit.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren des § 47 LHG
Baden-Württemberg. Vorgesehen ist eine Vergütung im Angestelltenverhältnis analog W2 bzw. im
Beamtenverhältnis gemäß W2. Die Berufung erfolgt zunächst auf sechs Jahre. Bei einer positiven
Zwischenevaluation und entsprechender Bewährung ist im Regelfall eine Entfristung vorgesehen.
Eine Erstberufung auf Dauer kann nur in begründeten Einzelfällen erfolgen.
Fachliche Fragen zur Professur beantwortet Ihnen gerne Frau Prof. Dr. Yasemin Körtek
(
Yasemin.Körtek@arbeitsagentur.de).
Die HdBA ist bestrebt, den Anteil von Professorinnen signifikant zu erhöhen und fordert daher qualifizierte
Frauen besonders auf, sich zu bewerben. Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten
in Verbindung setzen (
Hochschule.Gleichstellungsbeauftragte@arbeitsagentur.de).
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter fördert. Hierbei unterstützt sie auch die Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung. Für diese vorbildliche Personalpolitik ist sie zum wiederholten Male ausgezeichnet
worden.
Informationen zur Hochschule finden Sie unter:
www.hdba.de
Bitte nennen Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen die Kennziffer der Stellenausschreibung und fügen
Sie einen lückenlosen Lebenslauf, ein Verzeichnis mit Publikationen, Vorträgen und gehaltenen Lehrveranstaltungen
im genannten Fachgebiet sowie Kopien der wichtigsten Zeugnisse bei. Bitte fügen
Sie Ihren Bewerbungsunterlagen außerdem den ausgefüllten Bewerbungsbogen bei, den Sie unter
www.hdba.de/karriere finden.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum
07.06.2018 per Post oder – in
einer PDF-Datei mit einer Größe von max. 8 MB – per E-Mail an (den Bewerbungsbogen benötigen
wir per Mail als Word-Dokument):
Rektor der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Prof. Dr. habil. Andreas Frey
Seckenheimer Landstr. 16
68163 Mannheim
E-Mail: Hochschule.Bewerbungen@arbeitsagentur.de