Als gemeinsame Berufung mit dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle
(IWH) ist an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
zum 01.10.2019 eine
W1-Professur für Arbeitsmarktökonomik
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.
Erwartet wird ein Forschungs- und Lehrprofil auf dem Gebiet der Arbeitsmarktökonomik
mit einem Schwerpunkt auf Fragen der Lohnbildung, Faktorallokation
oder Produktivität. Ein mikroökonometrischer Hintergrund, die Bereitschaft, an
der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt- und Finanzökonomik zu arbeiten, und ein
starkes Interesse an der Anwendung ökonomischer Methoden auf wirtschaftspolitische
Fragen sind erwünscht.
Die Juniorprofessur dient dem Ausbau der Kooperation zwischen dem Fachbereich
Wirtschaftswissenschaften der FAU und dem IWH. Das IWH ist eines von sechs
wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Forschungsinstituten in Deutschland
(
www.iwh-halle.de). Es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Strukturwandel und
Produktivität, Finanzmarktforschung und Makroökonomie. Der Tätigkeitsschwerpunkt
der ausgeschriebenen Juniorprofessur liegt in der Abteilung Strukturwandel
und Produktivität am IWH. FAU und IWH unterhalten enge Beziehungen zum Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und es wird erwartet,
dass der/die künftige Juniorprofessor/in diese Beziehungen weiter vertieft.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische
Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der
Regel durch eine herausragende Promotion nachgewiesen wird (Promotion soll bis
September 2019 abgeschlossen sein). An der FAU werden W1-Professuren durch
ein Mentorat unterstützt, das Förderinstrument der Leistungsvereinbarung sichert
die faire und transparente Evaluierung. Es wird erwartet, dass der/die erfolgreiche
Kandidat/in sich mit eigenen Lehrleistungen am Bachelor- und Masterprogramm der
FAU beteiligt. Deutschkenntnisse sind keine Bewerbungsvoraussetzung.
Über die Besetzung der Stelle wird in einem Berufungsverfahren entschieden, an
dem jeweils eine Berufungskommission der FAU und des IWH zusammenwirken.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Verbeamtung
auf Zeit und parallel eine Anstellung am IWH, zunächst für die Dauer von drei
Jahren. Bei positiver Evaluierung ist eine Verlängerung um weitere drei Jahre vorgesehen.
FAU und IWH verfolgen eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder
Form von Diskriminierung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden
bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt eingestellt. FAU und IWH streben eine Erhöhung des Anteils
von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an und bitten daher Wissenschaftlerinnen
nachdrücklich um ihre Bewerbung. FAU und IWH bieten Unterstützung für
Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung,
Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) bis zum
25.11.2018 an
jobs@iwh-halle.de erwünscht. Für Fragen und weitere Informationen stehen die
Sprecherin des Fachbereichs unter
wiwi-sprecher@fau.de und der Leiter der
Abteilung Strukturwandel und Produktivität unter
steffen.mueller@iwh-halle.de
sehr gerne zur Verfügung. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Das IWH steht auf den ASSA Meetings 2019 in Atlanta für Gespräche zur
Verfügung.
www.fau.de