Der Studiengang Industrial Design am Fachbereich Gestaltung der Folkwang Universität der Künste sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine herausragende Persönlichkeit zur Besetzung der
W2-Professur „Ergonomie“ mit Schwerpunkt erlebnisorientierte Gestaltung und Interaktion
Zu den Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin/des zukünftigen Stelleninhabers gehört die Vertretung des Fachs in Forschung
und Lehre im Bachelorstudiengang Industrial Design, im Graduate Programm Heterotopia/Gestaltung sowie in dem zukünftigen Masterstudiengang im Bereich Industrial Design.
Die Position umfasst die Initiierung und Durchführung von Forschungs- und Studienprojekten sowie die enge Verzahnung zwischen der
theoretisch-wissenschaftlichen Reflexion und der projektbasierten Praxis. Darüber hinaus ist die Fähigkeit und Bereitschaft,
die Erkenntnisse der Ergonomie in ihrer gesamten Breite im Design umzusetzen und weiterzuentwickeln, unerlässlich.
Der Fachbereich Gestaltung an der Folkwang Universität der Künste versteht Industrial Design explizit als in Forschung und Lehre
disziplinübergreifend. Die Bewerberin/der Bewerber sollte daher ein Interesse an interdisziplinären Kooperationen und Forschung
mitbringen. Eine Vernetzung mit Hochschulen und Institutionen wird erwartet.
Die Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß § 29 Kunsthochschulgesetz – KunstHG festgelegt: Voraussetzung ist ein abgeschlossenes
Hochschulstudium in einem der ergonomie- oder designrelevanten Gebiete. Erfahrungen in der Lehre und der Einwerbung von Drittmitteln
werden erwartet. Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen sind wünschenswert.
Neben der Lehrtätigkeit im Industrial Design wird eine engagierte Zusammenarbeit mit potenziell allen Studiengängen erwartet. Die
Interdisziplinarität der Folkwang Universität der Künste ist im vorzulegenden Exposé zum Unterrichtskonzept mit der Bewerbung abzubilden.
Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung ist obligatorisch.
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet – je nach Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Beamtinnen- oder Beamtenverhältnisses
oder mit Privatdienstvertrag. Soweit die pädagogische Eignung noch festzustellen ist, erfolgt die Stellenbesetzung zunächst befristet. Die
Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Bes.-Gr. W2 der Landesbesoldungsordnung W in Verbindung mit dem Besoldungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen – LBesG NRW. Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 13 Semesterwochenstunden.
Die Folkwang Universität der Künste strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in den Bereichen an, in denen sie unterrepräsentiert sind, und
fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen bzw. diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Diese werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Folkwang Universität der Künste versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Bewerbungen (ohne Bewerbungsfoto) mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und/oder
beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Auflistung der bisherigen Lehrtätigkeit, Beschreibung künftiger Forschungsabsichten,
gegebenenfalls Auflistung bisheriger Drittmitteleinwerbungen und Exposé – bitte keine Online-Bewerbungen) richten Sie bitte
bis zum 15.09.2017 an den
Rektor der Folkwang Universität der Künste
Klemensborn 39 (Abtei Werden) | 45239 Essen
www.folkwang-uni.de/stellen