An der Hochschule Neubrandenburg ist im Fachbereich
Gesundheit, Pflege, Management eine
Professur
BesGr. W 2 BBesO
für das Fachgebiet „Prävention und
Gesundheitsförderung in Lebenswelten“
Kennziffer: 151015/2017
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Professur soll das Fachgebiet „Prävention und Gesundheitsförderung in
Lebenswelten“ im Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management in Lehre und
Forschung in den Bachelor- und Masterstudiengängen vertreten.
Anforderungen:
- Studium der Gesundheitswissenschaften/Public Health oder ein für das Fachgebiet
vergleichbares einschlägiges Studium sowie eine abgeschlossene
einschlägige Promotion.
- Erfahrungen in Forschung und Praxis des Fachgebiets in mindestens zwei
Lebenswelten (wie Wohnen in Stadtteil und Dorf, Lernen, Studium, Freizeitgestaltung),
der medizinischen und pflegerischen Versorgung und Erfahrungen
in der Entwicklung von Kompetenzen zur Verbesserung der gesundheitlichen
Situation und Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen in Lebenswelten
sind notwendig.
- Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen mit der sozialwissenschaftlichen
Evaluation im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.
Erforderlich ist die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die
Qualität einer Promotion oder gleichwertiger Leistungen nachzuweisen ist. Die
Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 58 (1) Nr. 4 c) des Landeshochschulgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern, wonach besondere Leistungen bei
der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden
in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu halten, wird vorausgesetzt.
Die Professorin/Der Professor wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis
berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur Beamtin/zum
Beamten auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V).
Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren
vorgesehen.
Die Hochschule Neubrandenburg fühlt sich gemäß § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes
GIG M-V besonders verpflichtet, Frauen bei gleichwertiger
Qualifikation und fachlicher Eignung unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit
solange bevorzugt einzustellen, bis keine Unterrepräsentation mehr vorliegt.
Sie fordert Frauen deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die Hochschule Neubrandenburg fördert die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben.
Ihr wurde erneut 2013 von der berufundfamilie GmbH das Zertifikat
zum „audit familiengerechte Hochschule“ erteilt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Prof. Dr. Claßen, Telefon: 0395 55693 3002
Informationen über die Hochschule Neubrandenburg - University of Applied
Sciences - sowie diese Stellenausschreibung finden Sie im Internet unter
http://www.hs-nb.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Richten Sie diese
bitte mit tabellarischem Lebenslauf, beruflichem Werdegang,
Zeugniskopien, Veröffentlichungsliste, Angabe der
Lehrerfahrung unter Angabe der o. g. Kennziffer bis zum
24.02.2017 an den
Rektor der Hochschule Neubrandenburg
- University of AppliedSciences -, Brodaer Straße 2,
17033 Neubrandenburg.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Reichen
Sie bitte daher ausschließlich Kopien mit Ihrer Bewerbung ein.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern
nicht erstattet.