An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ist am
Fachbereich Nachrichtendienste,
Abteilung Verfassungsschutz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Professur (W2)
für die Studiengebiete Islamismus und Ausländerextremismus
zu besetzen – vorbehaltlich entsprechender Stellen im Haushalt 2017. Die Professur ist zunächst auf
sechs Jahre befristet; eine Entfristung ist auf der Grundlage von § 132 Abs. 1 BBG grundsätzlich
möglich. Die Planstelle ist auch für die Besetzung mit zwei Teilzeitkräften geeignet.
Aktueller Dienstort ist
Brühl; eine Verlegung des Dienstortes nach
Berlin ist nach derzeitiger
Beschlusslage ab ca. 2018 vorgesehen. Von auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern wird eine Wohnsitznahme in der Nähe
des Hochschulortes erwartet.
Die Professur vertritt die Fächer Islamismus und Ausländerextremismus in Forschung und Lehre. Schwerpunkte der Lehr-
und Forschungstätigkeit sind islamwissenschaftliche Grundlagen (islamische Frühzeit und Glaubensgrundlagen,
islamisches Recht) sowie insbesondere islamische Welt in der Gegenwart, Ideologie und Erscheinungsformen des politischen und
jihadistischen Islamismus, Radikalisierung und Deradikalisierung. Von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber wird
zudem die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Intelligence Studies verlangt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit besteht in der Ausbildung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten des gehobenen
nichttechnischen Dienstes im Bundesamt für Verfassungsschutz und im Bundesnachrichtendienst, die als
Studierende ein dreijähriges Studium an der Hochschule des Bundes absolvieren. Zu den Aufgaben zählen ferner Vortrags- und
Unterrichtstätigkeiten bei sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, etwa an der Akademie für
Verfassungsschutz in Swisttal-Heimerzheim.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen – neben den allgemeinen dienstrechtlichen Bestimmungen – folgende
Berufungsvoraussetzungen gemäß § 131 Abs. 1 BBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung (GO-HS Bund) (GMBl 2014, Nr. 65, S. 1331) erfüllen:
- abgeschlossenes Universitätsstudium im Fach Islamwissenschaften (Hauptfach),
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion im Fach Islamwissenschaften (mindestens magna cum laude) sowie einschlägige Publikationen im Bereich Islam in der Gegenwart, Islamismus und Jihadismus nachgewiesen wird,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Wir suchen Persönlichkeiten, die ihre Fachgebiete auf der Grundlage einschlägig erworbener Verwaltungserfahrung
im speziellen Ausbildungszusammenhang einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich
und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten.
Sie bringen daher über die o.g. Berufungsvoraussetzungen hinaus mit:
- die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und Hospitationen o.ä. zu absolvieren,
- hohe Sozialkompetenz und die Bereitschaft zur Kooperation und der Kommunikation mit den anderen Lehrenden, den übrigen Mitgliedern der Hochschule sowie den Einstellungsbehörden,
- die Bereitschaft, sich bei Bedarf in andere Studiengebiete (z.B. Auswertung / nachrichtendienstliche Analyse) einzuarbeiten,
- die Bereitschaft, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule mitzuwirken und sich in der Selbstverwaltung zu engagieren,
- die Bereitschaft zur fachlichen Betreuung von Lehrbeauftragten und zur Entwicklung von Lehrunterlagen, anhand derer Lehrbeauftragte ihre Lehrbeiträge leisten können.
Einschlägige Verwaltungserfahrung mit Bezug zur Tätigkeit der Nachrichtendienste oder anderer Sicherheitsbehörden
(auch im internationalen Umfeld) ist von Vorteil.
Es wird die Bereitschaft erwartet, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren
von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) zu unterziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere
Sicherheitsregelungen gelten, Anwendung finden.
Die Hochschule des Bundes ist nach den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes bestrebt, insbesondere den Anteil
der Frauen in der Lehre zu erhöhen; Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt.
Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes und den Fachbereich Nachrichtendienste finden Sie unter
http://www.hsbund.de. Bei Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens steht Herr
Prof. Dr. Haas (Tel.: 0175/1668408 oder E-Mail:
christian.haas@fhbund-muc.de) gern zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich bis zum
06.01.2017 über das im Internet eingestellte Online-System unter der Kennziffer BfV-2016-48.
Link zum Online-System:
https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BfV-2016-48/index.html
Weitere Unterlagen und Nachweise zum gesamten Anforderungsprofil (insbesondere Lebenslauf, relevante Zeugnisse als Kopien, Schriftenverzeichnis),
inklusive eines Lehrportfolios und einer Skizze mit Ihren Vorstellungen zu Forschungsvorhaben, übersenden Sie bitte nach Aufforderung durch das
Bundesverwaltungsamt Köln – Servicezentrum Personalgewinnung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unverlangt eingereichte
Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Für verwaltungstechnische Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen Ihnen außerdem die Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes –
Servicezentrum Personalgewinnung – unter der Rufnummer 0228/99358-8690 gerne zur Verfügung.