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Professur (W2) für die Studiengebiete Islamismus und Ausländerextremismus

Veröffentlicht am 19. Dezember 2016 (vor 1083 Tagen)
Bewerbungsende 6. Januar 2017 (vor 1065 Tagen)
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl, später Berlin
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An der Hochschule des Bundes für öffent­liche Verwaltung ist am Fach­bereich Nach­richten­dienste, Abteilung Verfassungs­schutz, zum nächst­möglichen Zeitpunkt

eine Professur (W2)
für die Studiengebiete Islamismus und Ausländerextremismus

zu besetzen – vorbe­haltlich ent­sprechender Stellen im Haus­halt 2017. Die Professur ist zunächst auf sechs Jahre befristet; eine Entfristung ist auf der Grund­lage von § 132 Abs. 1 BBG grund­sätzlich möglich. Die Planstelle ist auch für die Besetzung mit zwei Teilzeitkräften geeignet.
Aktueller Dienstort ist Brühl; eine Verlegung des Dienstortes nach Berlin ist nach derzeitiger Beschlusslage ab ca. 2018 vorgesehen. Von auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern wird eine Wohn­sitz­nahme in der Nähe des Hoch­schul­ortes erwartet.
Die Professur vertritt die Fächer Islamismus und Ausländer­extremismus in Forschung und Lehre. Schwer­punkte der Lehr- und Forschungstätigkeit sind islam­wissen­schaftliche Grund­lagen (islamische Frühzeit und Glaubens­grund­lagen, islamisches Recht) sowie insbesondere islamische Welt in der Gegenwart, Ideologie und Erscheinungs­formen des politischen und jihadistischen Islamismus, Radikalisierung und Deradikalisierung. Von der Stellen­inhaberin bzw. dem Stelleninhaber wird zudem die Bereitschaft zu inter­disziplinärer Zusammen­arbeit auf dem Gebiet der Intelligence Studies verlangt.
Der Schwer­punkt der Tätigkeit besteht in der Ausbildung der Bundes­beamtinnen und Bundes­beamten des gehobenen nicht­technischen Dienstes im Bundesamt für Verfassungs­schutz und im Bundes­nachrichten­dienst, die als Studierende ein dreijähriges Studium an der Hochschule des Bundes absolvieren. Zu den Aufgaben zählen ferner Vortrags- und Unterrichts­tätig­keiten bei sonstigen Aus- und Fort­bildungs­veranstaltungen, etwa an der Akademie für Verfassungs­schutz in Swisttal-Heimerzheim.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen – neben den allge­meinen dienstrechtlichen Bestimmungen – folgende Berufungs­voraus­setzungen gemäß § 131 Abs. 1 BBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Grund­ordnung der Hoch­schule des Bundes für öffentliche Verwaltung (GO-HS Bund) (GMBl 2014, Nr. 65, S. 1331) erfüllen:
  • abgeschlossenes Universitätsstudium im Fach Islamwissenschaften (Hauptfach),
  • pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion im Fach Islamwissenschaften (mindestens magna cum laude) sowie einschlägige Publikationen im Bereich Islam in der Gegenwart, Islamismus und Jihadismus nachgewiesen wird,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Wir suchen Persönlichkeiten, die ihre Fachgebiete auf der Grundlage einschlägig erworbener Verwaltungs­erfahrung im speziellen Ausbildungs­zusammenhang einer verwaltungs­internen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissen­schaftlich und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten.
Sie bringen daher über die o.g. Berufungsvoraussetzungen hinaus mit:
  • die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und Hospitationen o.ä. zu absolvieren,
  • hohe Sozialkompetenz und die Bereitschaft zur Kooperation und der Kommunikation mit den anderen Lehrenden, den übrigen Mitgliedern der Hochschule sowie den Einstellungsbehörden,
  • die Bereitschaft, sich bei Bedarf in andere Studiengebiete (z.B. Auswertung / nachrichtendienstliche Analyse) einzuarbeiten,
  • die Bereitschaft, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule mitzuwirken und sich in der Selbstverwaltung zu engagieren,
  • die Bereitschaft zur fachlichen Betreuung von Lehrbeauftragten und zur Entwicklung von Lehrunterlagen, anhand derer Lehrbeauftragte ihre Lehrbeiträge leisten können.
Einschlägige Verwaltungs­erfahrung mit Bezug zur Tätig­keit der Nach­richten­dienste oder anderer Sicher­heits­behörden (auch im inter­nationalen Umfeld) ist von Vorteil.
Es wird die Bereitschaft erwartet, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits­über­prüfungen des Bundes (Sicherheits­über­prüfungs­gesetz – SÜG) zu unter­ziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anwendung finden.
Die Hochschule des Bundes ist nach den Vorgaben des Bundes­gleich­stellungs­gesetzes bestrebt, insbesondere den Anteil der Frauen in der Lehre zu erhöhen; Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrück­lich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes und den Fachbereich Nachrichtendienste finden Sie unter http://www.hsbund.de. Bei Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens steht Herr Prof. Dr. Haas (Tel.: 0175/1668408 oder E-Mail: christian.haas@fhbund-muc.de) gern zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 06.01.2017 über das im Internet eingestellte Online-System unter der Kennziffer BfV-2016-48.
Link zum Online-System:
https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BfV-2016-48/index.html
Weitere Unterlagen und Nachweise zum gesamten Anforderungs­profil (insbesondere Lebens­lauf, relevante Zeugnisse als Kopien, Schriften­verzeichnis), inklusive eines Lehr­port­folios und einer Skizze mit Ihren Vorstellungen zu Forschungsvorhaben, übersenden Sie bitte nach Aufforderung durch das Bundes­verwaltungsamt Köln – Service­zentrum Personal­gewinnung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unverlangt eingereichte Bewerbungs­unter­lagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Für verwaltungs­technische Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen Ihnen außerdem die Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes – Servicezentrum Personalgewinnung – unter der Rufnummer 0228/99358-8690 gerne zur Verfügung.
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