Für die Professur gilt:
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis.
Die Professur ist dem Grunde nach in Vollzeit zu besetzen. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet die FHWS die Möglichkeit an, die Stelle zunächst befristet (für einen Zeitraum von ein bis zu zwei Jahren) in Teilzeit zu besetzen.
Die ausführliche Stellenausschreibung sowie die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserem
Online-Portal.
Der Freistaat Bayern bietet nicht nur optimale Arbeitsbedingungen und eine hervorragende Lebensqualität sondern auch besondere, landesspezifische Besoldungsregelungen.
Unsere Hochschule fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an. Frauen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Wenn Sie sich für eine Professur an der FHWS berufen fühlen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis zu den beruflichen Stationen sowie den wissenschaftlichen Arbeiten) über unser
Online-Portal (
www.fhws.de/online-portal).
Die Bewerbungsfrist kann der einzelnen Anzeige entnommen werden.