An der Fakultät Architektur und Stadtplanung ist zum 01.04.2020 die
Professur für Entwurf und Baukonstruktionslehre
(1 Stelle, Besoldungsgruppe W2, Kennziffer A21)
zu besetzen.
Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt
erfolgt die Beschäftigung grundsätzlich auf Zeit befristet auf drei
Jahre. Das Verfahren zur Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Zeit in
ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86Abs. 2 Thüringer
Hochschulgesetz (ThürHG).
Die Professur befasst sich in Lehre und Forschung mit dem Architekturentwurf
unter besonderer Berücksichtigung der Baukonstruktion und ihrer gestalterischen,
räumlichen, funktionalen, technischen und umweltbezogenen Dimension.
Im Rahmen des Curriculums vermittelt die Professur systematisch die Grundlagen
einer praxisbezogenen Baukonstruktionslehre und betreut Projekte und
Abschlussarbeiten mit dem Schwerpunkt "Konstruktiver Entwurf" im Bachelor- und
Masterstudium. Vorlesungen und Seminare zu Grundlagen und Sondergebieten
der Baukonstruktion sowie zu Grundlagen der Gebäudeplanung sind
Lehrangebote der Professur im Bachelor- und Masterstudium.
Als Bewerberinnen/Bewerber kommen Architektinnen/Architekten mit hervorragenden
Entwurfs- und Planungsleistungen in Betracht, die über eine mehrjährige
qualifizierte Entwurfs- und Baupraxis, auch außerhalb der Hochschule, verfügen.
Auf ein eigenes durch hervorragende Realisierungen und Architekturpreise
nachgewiesenes Werk sowie ein umfassendes Wissen und Erfahrungen im
versierten Umgang mit baukonstruktiven Problemstellungen und innovativen
Lösungsentwicklungen wird besonderer Wert gelegt. Lehrerfahrung und didaktische
Konzepte zur zeitgemäßen Vermittlung einer praxisbezogenen Baukonstruktionslehre
werden vorausgesetzt. Internationale Vernetzung, transdisziplinäre
Kontakte in die Bauwirtschaft sowie Erfahrungen bei der Einwerbung und Bearbeitung
von Drittmittelprojekten sind erwünscht.
Die Bereitschaft zu interdisziplinären Kooperationen mit anderen Fachgebieten
der Fachhochschule Erfurt wie dem Bauingenieurwesen und der Gebäude- und
Energietechnik wird vorausgesetzt. Darüber hinaus wird von der zukünftigen
Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit
und hohes Engagement bei der Fortsetzung und der Weiterentwicklung
des erfolgreichen Erfurter Modells der Architekturausbildung in Lehre und Forschung
erwartet.
Über die Stellenbeschreibung hinaus sind die Aufgaben in § 83 ThürHG festgelegt.
Insbesondere wird die Mitarbeit in den Hochschulgremien, bei der
Weiterentwicklung der Lehre und der Pflege internationaler Kontakte erwartet.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 84 ThürHG.
Einzelheiten hierzu können im Internet unter
www.fh-erfurt.de nachgelesen
werden.
Wir wünschen uns mehr Frauen in Lehre und Forschung an unserer Hochschule
und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Interessentinnen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Bewerbungsunterlagen
sind in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens
werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/Bewerber
vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines
ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende
Kosten werden nicht erstattet.
Die schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte
unter Angabe der Kennziffer bis zum
04.02.2019 an:
Rektor der Fachhochschule Erfurt
Altonaer Straße 25
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt
E-Mail:
rektorat@fh-erfurt.de
http://www.fh-erfurt.de
Wir verarbeiten die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten nach
§ 27 ThürDSAnpUG-EU.