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Professur (W2) für Gestaltung - Fakultät Architektur und Gestaltung

Veröffentlicht am 12. Februar 2019 (vor 304 Tagen)
Bewerbungsende 10. März 2019 (vor 278 Tagen)
Vollzeit-Stelle
Hochschule für Technik Stuttgart (HFT) Stuttgart
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An der Hochschule für Technik Stuttgart ist in der Fakultät Architektur und Gestaltung zum 01.03.2020 eine

Professur für Gestaltung (W 2)

Kennziffer: 2019/02A

zu besetzen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet im Bachelor- und Master-Studiengang Architektur der Fakultät Architektur und Gestaltung, insbesondere im Grund­studium sowie in benachbarten Studiengängen lehren und vertreten. Hierzu gehört, neben der Durch­führung von Vorlesungen, Übungen und Seminaren, auch die Betreuung der Studierenden in der Entwurfs- und Projektarbeit, auch studiengangsübergreifend.

Die Lehre im Fachgebiet umfasst die ästhetischen Form- und Gestaltfindungsprozesse im räum­lichen Kontext von Hochbau und gebauter Umwelt. Dabei sollen die Grundlagen der räumlichen Gestaltung vermittelt und das Erkennen und Bewerten des eigenen Schaffens anhand von künst­lerischen Kriterien geübt werden. Lehrziele der Professur sind Methodenerwerb und Kompe­tenz­aufbau für digitale und analoge Werkzeuge der Gestaltung, räumliche Modellierung und Visu­alisierung.  Dabei sollen manuelle Fertigkeiten wie Freihandzeichnung, Skizze und Modellbau ebenso angestrebt werden wie der gekonnte Umgang mit computergestützten Fertigungs- und Darstellungs­technologien als Grundlagen des architektonischen Entwurfs.

Die zu berufende Person sollte über umfassende praktische und theoretische Erfahrungen in der Architektur verfügen und ein eigenes substantielles gestalterisches Werk nachweisen können.
Wir erwarten Bewerbungen, die das eigene Werk aus der beruflichen Praxis dokumentieren und die Kompetenz zur Anwendung und Vermittlung digitaler sowie analoger Werkzeuge der Gestaltung und Darstellung anhand von Arbeitsproben bzw. ausgewählten Lehr- und Praxisprojekten erkennbar machen.

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Architektur sowie eine Promotion oder der Nachweis promotionsäquivalenter Leistungen anhand von einschlägigen Veröffentlichungen, Preisen, Auszeichnungen etc. Fachbezogene Auslandserfahrung ist erwünscht, aber nicht zwingend.

Wichtige Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie den dienstlichen Aufgaben der Professorinnen und Professoren finden Sie unter www.hft-stuttgart.de/Einstellungs­voraussetzungen. Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie von Prodekanin Prof. Dr.-Ing. Elke Sohn (elke.sohn@hft-stuttgart.de). Die Bewerbungsfrist endet am 10.03.2019. Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.

Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
  • didaktische Kompetenzen,
  • die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
  • eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozesse der Hochschule einzubringen,
  • die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
  • die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
  • die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
  • die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • pädagogische Eignung,
  • besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme als Professorin oder Professor in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.

Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de

Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter: https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen
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Aktuelle Suchbegriffe: Architektur, Stadt-, Raumplanung, Professor/in, Lehre & Forschung, Wissenschaft, Baden-Württemberg, Hochschule, Vollzeit
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