Jung, modern,
forschungsorientiert:
Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die
Universität Potsdam (UP) in der Wissenschaftslandschaft
fest etabliert und sich
zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor
und Entwicklungsmotor für die
Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark,
mehrfach prämiert in der Lehre
und verfügt über eine serviceorientierte
Verwaltung. Rund 22.000 Studierende
und 3.000 Beschäftigte arbeiten an
drei Standorten – Am Neuen Palais,
Griebnitzsee und Golm – an einer
der am schönsten gelegenen akademischen
Einrichtungen Deutschlands.
Die UP ist die einzige lehrerbildende
Hochschule in Brandenburg
mit rund 4.200 Lehramtsstudierenden (Bachelor und Master). Sie
ist seit 2015 an der bundesweiten
BMBF-geförderten „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ beteiligt und
wird auch in der zweiten Förderphase
bis 2023 unterstützt. Die
Digitalisierung im Lehr-Lern-Prozess
ist hierbei ein wichtiger Bestandteil
der Lehrkräftebildung und daher
Querschnittsaufgabe aller Professuren
der Lehrerbildung. Bis 2022
erfolgt ein qualitativer und quantitativer
Ausbau der Lehrerbildung.
Unter anderem werden 22 neue
Professuren eingerichtet und zukünftig
jedes Jahr 1.000 Studierende
im Bachelor immatrikuliert.
Bewerbungen mit aussagekräftigen
Unterlagen (Darstellung Ihrer
Forschungsinteressen, Lebenslauf,
Kopien von akademischen Zeugnissen und Urkunden,
Publikationsliste,
Verzeichnis der Lehrveranstaltungen,
Lehrevaluationen, Liste der
Drittmittel-Projekte) sind bis zum
31.12.2021 per E-Mail (in einer zusammengefassten
PDF-Datei) an
ausschreibungen@ uni-potsdam.de
zu richten.
An der
Humanwissenschaftlichen Fakultät der UP ist im Bereich
Bildungswissenschaften/Lehramt eine Professur zu besetzen. Gesucht
werden national wie international ausgewiesene Persönlichkeiten mit
einem starken Profil in der empirischen Bildungsforschung und der
Lehrerbildung im Bereich Musik. Es wird ein besonderes Engagement für
die Lehramtsausbildung, Bereitschaft zur kontinuierlichen, kooperativen
Weiterentwicklung der Studiengänge und aktive Mitarbeit im Zentrum
für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) erwartet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird folgende Professur besetzt:
W2-Professur für Schulpraktisches
Musizieren und Musiktheorie
Der/Die Stelleninhaber/in vertritt Schulpraktisches Musizieren und
Musiktheorie in konzeptioneller Verschränkung und organisiert die
gesamte musiktheoretische Ausbildung (Musiklehre, Gehörbildung,
Tonsatz). Erwartet werden künstlerische und pädagogische Befähigung
in den genannten Fächern, ausgezeichnete pianistische Fähigkeiten, eine
große stilistische Breite und fachbezogenes innovatives Engagement.
Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem
künstlerischen, klavierbezogenen Hauptfach (z. B. Klavier, Schulpraktisches
Klavierspiel, Jazz- und Popularmusik) und in Musiktheorie bzw.
Tonsatz. Liegt ein Abschluss nur in einem der beiden Bereiche vor, ist
eine Qualifikation durch mehrjährige pädagogische, wissenschaftliche
oder künstlerische Praxis in dem jeweils anderen Bereich nachzuweisen.
Weitere Qualifikationen wie Publikationen, Erfahrung mit digitaler
Klanggestaltung oder eine fachbezogene Promotion sind erwünscht.
Es handelt sich um eine künstlerische Professur, deren Lehrverpflichtung
18 LVS nach § 3 (3) der LehrVV für das Land Brandenburg beträgt.
Die Universität Potsdam sieht eine besondere Herausforderung in
der Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der
Lehrerbildung. Der/Die Stelleninhaber/-in¹ muss in der Lage sein, beide
Bereiche adäquat zu vertreten.
Die an der Realität von Schule und Unterricht, aber auch am aktuellen
Forschungsstand orientierte Lehrerbildung mit einem hohen Anteil an
Praxisphasen ist profilbildend für die Universität Potsdam. Gemeinsam
mit den anderen lehramtsrelevanten Professuren an der Universität
Potsdam und in Kooperation mit dem Zentrum für Lehrerbildung und
Bildungsforschung soll das „Potsdamer Modell“ der Lehrerbildung
engagiert weiterentwickelt werden. Erwartet wird eine Bereitschaft zur
Mitwirkung an Lehrerfortbildungen und ein Interesse an der fakultätsübergreifenden
Zusammenarbeit. Erwartet wird die Bereitschaft, Gender
und andere Diversitätsdimensionen als relevante Teilaspekte in Lehre
und Forschung zu berücksichtigen. Ferner ist die Übernahme einer
gleichstellungsorientierten und vielfaltsfreundlichen Führungsverantwortung
gewünscht.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 41 Abs. 1 Nr. 1
bis 3 und 4 a BbgHG. Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG
durchgeführt.