Die Fachhochschule Kiel hat gegenwärtig rund 7.800 Studierende und hat
Vision und Leitsätze neu formuliert (
www.fh-kiel.de/leitsaetze). Wir haben
uns auf den Weg gemacht,
die Exzellenz-Hochschule für Lehre im Norden
zu werden.
Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ist schnellstmöglich folgende
Professur zu besetzen:
W2-Professur für "Sozialrecht"
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll in den BA-Studiengängen
"Soziale Arbeit" sowie "Erziehung und Bildung im Kindesalter" lehren,
forschen und am Theorie-Praxis-Transfer mitwirken. Außerdem wird die Bereitschaft
vorausgesetzt, je nach den Erfordernissen des Fachbereiches, angrenzende
Module in der Lehre auch anderer Studiengänge zu übernehmen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind Grundlagen des Sozialrechts SGB I-XII mit
den Schwerpunkten Kinder- und Jugendhilferecht, Grundsicherung für
Arbeitssuchende sowie Einführung in das Sozialhilferecht. Erwartet wird der
Nachweis der Expertise in den o.g. Rechtsgebieten. Sie/er ist darüber hinaus
einsetzbar in den Rechtsgebieten des Bürgerlichen Rechts sowie Verwaltungsrechts.
Darüber hinaus werden Kompetenzen der Verknüpfung
rechtlichen Wissens mit Fragestellungen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesens
erwartet. Voraussetzung ist das 1. und 2. juristische Staatsexamen.
Wünschenswert sind Erfahrungen in und mit Feldern der Sozialen
Arbeit.
Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen
Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen. Danach
sind mindestens ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2,
zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu
wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die hervorragende Qualität
einer Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Des Weiteren sind besondere
Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen
Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches
ausgeübt worden sind, Voraussetzung.
Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während
der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses
Angebot genutzt wird.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte
Bewerberinnen oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen.
Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden
bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig
berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund
bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/
Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind bis zum
24.05.2018 zu richten an den
Fachbereich Soziale Arbeit
und Gesundheit, Herrn Professor Dr. Stephan Dettmers,
Sokratesplatz 2, 24149 Kiel.