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Professur (W2) Kriminalwissenschaften

Veröffentlicht am 2. August 2018 (vor 496 Tagen)
Bewerbungsende 30. August 2018 (vor 468 Tagen)
Vollzeit-Stelle
Polizeiakademie Niedersachsen Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden
logo

Dezernat 23
23.12–03041–1

Ausschreibung zur Besetzung von einer Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen in den Studiengebieten 1 an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden mit der Besoldungsgruppe W 2 NBesG

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. In der Polizeiakademie Niedersachsen sind aktuell rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie in den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden mehr als 3300 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs auf ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ausgebildet. Weitere Informationen über die Polizeiakademie Niedersachsen finden Sie unter http://www.pa.polizei-nds.de.

Bei der Polizeiakademie Niedersachsen, dem Träger von Aus- und Fortbildung in der niedersächsischen Polizei, ist an den Studienorten Nienburg, Oldenburg und Hann. Münden zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen
für den Fachbereich Kriminalwissenschaften


zu besetzen. Die Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen ist zunächst für die Dauer von fünf Jahren befristet.

Zu den Aufgaben einer Professorin/eines Professors an der Polizeiakademie zählen die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Bachelor- und Master-Studiengang ebenso wie Prüfungstätigkeiten, die Forschungstätigkeit im Sinne des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Fortbildung.

Zu den Aufgaben gehören ferner die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten, die ein selbstgesteuertes, arbeitsplatznahes und computergestütztes Lernen in der Aus- und Fortbildung ermöglichen.
Die Polizeiakademie Niedersachsen als moderne Bildungseinrichtung entwickelt die aktuellen Prozesse weiter und nutzt die sich bietenden Möglichkeiten der Digitalisierung. Es wird verlangt, sich auch unter Berücksichtigung dieser Entwicklung im Rahmen der übertragenden Aufgabengebiete zu qualifizieren und das Fachwissen fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.

Neben den üblichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen gelten für alle Professuren an der Polizeiakademie gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeiakademie Niedersachsen i.V.m. § 25 Abs. 1, Abs. 2, S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes nachfolgende Einstellungsvoraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung,
  • die besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den Anforderungen der jeweiligen Studiengebiete:

Studiengebiet 1 - Kriminalwissenschaften

Im Studiengebiet 1 steht mindestens eine Professur/ Stelle zur Verfügung. Für eine Professur an der Polizeiakademie Niedersachsen im Bereich der Kriminalwissenschaften/ Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) wird ergänzend zwingend vorausgesetzt:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Informatik oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Schwerpunktsetzung in Informatik

Ebenso werden erwartet:
  • die Fähigkeit, die IuK-Studieninhalte anwendungsorientiert und interdisziplinär zu vertreten
  • die Fähigkeit, wesentliche Inhalte der polizeilichen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bekämpfung des Cybercrimes zu entwickeln, die Inhalte fortlaufend anzupassen und dazu notwendige Kontakte zu anderen Organisationen/ Institutionen zu pflegen
Bei der zu besetzenden Professur an der Polizeiakademie sind zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit insbesondere in der Konferenz der Polizeiakademie und in Kommissionen bzw. Ausschüssen sowie die Einarbeitung in weiteren jeweils benachbarten Lehrgebieten unabdingbar.

Erfahrungen in der polizeilichen Aus- und Fortbildung sowie im Bereich der angewandten Forschung im Rahmen der Polizeiwissenschaften sind förderlich. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit (studienorts- und studiengebietsübergreifend) werden erwartet.

Die Polizeiakademie Niedersachsen ist bestrebt, Unterrepräsentanzen im Sinne des NGG abzubauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung hin, damit wir Ihre Interessen bestmöglich wahren können.

Die Polizeiakademie Niedersachsen schätzt kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit, sie freut sich über Bewerberinnen und Bewerber, die hierzu beitragen.

Es ist beabsichtigt, bei wesentlicher Gleichheit mehrerer Bewerberinnen und/oder Bewerber strukturierte Auswahlgespräche vor einer Auswahlkommission durchzuführen und diese gegebenenfalls mit einer Lehrprobe vor einer Studiengruppe zu verbinden. Nähere Einzelheiten hierzu werden Ihnen nach einer Bewerbung zeitnah mitgeteilt.

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter der Nennung unseres Zeichens: 23.12–03041–1 sowie des präferierten Studienortes/-gebietes bis zum 30.08.2018 bei der

Polizeiakademie Niedersachsen
Dezernat 23 / Personal
Bürgermeister-Stahn-Wall 9
31582 Nienburg/Weser

einzureichen oder per E-Mail an

persplan@akademie.polizei.niedersachsen.de

zu senden. Hierbei übersenden Sie Ihre Bewerbung bitte zusammengefasst in einer PDF-Datei (max. 5 MB).

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden vier Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können.

Für evtl. fernmündliche Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die zuständige Abteilungsleiterin Frau Dr. Matthias-Ripke, Tel.: 05021/9778-610, zur Verfügung.
Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Maurer, Tel.: 05021/9778-623 oder an Frau Kassens, Tel.: 05021/9778-638, wenden.

zert
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