Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) versteht sich als Universität der performativen Künste und ihrer Wissenschaften. Sie ist Hessens Hochschule für Musik, Theater, Tanz und deren Vermittlung. Sie fördert Reflexion und Interdisziplinarität, bezieht sich konsequent auf die Gegenwart und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Sie ist höchster Qualität in allen Leistungsbereichen verpflichtet.
Im Fachbereich 3 ist zum 01.10.2022 eine
W2-Professur (w/m/d)
Schauspielpraxis für Bühne und Film
im Ausbildungsbereich Schauspiel zu besetzen.
Der Fachbereich 3 repräsentiert in seinen Ausbildungsbereichen die künstlerische Vielfalt der Darstellenden Kunst in Bezug auf ihre Sparten und Genres im Bereich der öffentlichen Institutionen und der freien Szene. Alle Ausbildungsbereiche (Gesang/Musiktheater, Schauspiel, Tanz mit den Studiengängen BAtanz und MA CoDE - Contemporary Dance Education - und Szene mit den Studiengängen BA Regie und MA Theater‐ und Orchestermanagement) gehören der Hessischen Theaterakademie an, in deren Rahmen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, schon während des Studiums praktische Berufserfahrung an den Partnerbühnen zu sammeln.
Zur Erweiterung des Ausbildungsprofils wird eine herausragende Persönlichkeit gesucht, die das Fach Schauspielpraxis forschend und lehrend vertritt und im Kontext einer Kunsthochschule innovativ methodisch-didaktisch weiterentwickelt, auch in Bezug auf das Berufsfeld Film und Medien. Mit der Bewerbung ist ein Konzeptpapier zu Kompetenzvermittlung und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Studienfachs einzureichen.
Ihre Aufgaben sind:
- Unterricht im künstlerischen Fach Szenische Grundlagen sowie Rollen- und Szenenstudium für Theater und Film unter Berücksichtigung zeitgenössischer Spielweisen
- Entwicklung von spezifischen Lehrformaten in der Schauspielpraxis für Theater sowie insbesondere für Film und Fernsehen
- Beratung und Betreuung der Studierenden in Projekten und Eigenarbeiten, Abnahme für Prüfungen
- Mitarbeit bei der Konzeption und Organisation des Studiengangs und in der akademischen Selbstverwaltung, Übernahme von Wahl- und Funktionsämtern
- Anbindung des Ausbildungsbereichs an aktuelle künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Diskurse, auch unter Einbeziehung von Forschungsthemen und der Perspektive der Künstlerischen Forschung, durch Vernetzung des Faches innerhalb und außerhalb der Hochschule
- Mitarbeit und konzeptionelle Verantwortung an der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Studiengangs für eine zukunftsweisende Schauspielausbildung auf Grundlage der Bologna-Vorgaben und der sich ändernden Anforderungen an das Berufsbild
- Aufbau und Pflege von Netzwerken in den Berufsfeldern des Schauspiels
Die Hochschule setzt voraus:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Schauspiel oder Regie oder eine Qualifikation gemäß § 62 Absatz 5 HHG
- Mindestens zweijährige Lehrerfahrung an einer Hochschule oder einem Mitgliedsinstitut der Ständigen Konferenz der deutschsprachigen Schauspielschulen (SKS)
- Herausragendes pädagogisches und künstlerisches Profil mit einem umfassenden Netzwerk, auch im Bereich Film und Medien
- Mehrjährige Spiel- oder Regiepraxis im renommierten Berufsfeld
- Sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch
- Entscheidungskompetenz, Selbstorganisation und eigenständige Projektentwicklung
- Empathie und Kritik- und Teamfähigkeit
Die Hochschule erwartet:
- Intensive Betreuung der Studierenden
- Mitgestaltung von vernetztem, teamorientiertem Unterricht und die Bereitschaft zur fachlichen Zusammenarbeit im Kollegium
- Die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungs- und Fachbereichen
- Die Bereitschaft zur Unterrichtstätigkeit in anderen Studiengängen, Ausbildungs- und Fachbereichen
- Die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der eigenen hochschuldidaktischen Kompetenz
- Die Bereitschaft, sich in der künstlerischen Forschung zu engagieren
- Hohe Präsenz
- Identifikation mit den allgemeinen Entwicklungszielen der HfMDK
Die HfMDK legt Wert auf Vielfalt und Toleranz und fördert die Gleichberechtigung der Geschlechter. Wir unterstützen unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen von Frauen mit entsprechenden Qualifikationen sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen der §§ 61 und 62 des Hessischen Hochschulgesetzes. Bei der ersten Berufung in ein Professor*innenamt erfolgt die Beschäftigung zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Nach entsprechender Bewährung wird ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Das Deputat beträgt 18 Semesterwochenstunden.
Auskunft erteilt:
Frau Friederike Vogel, Geschäftsführerin Fachbereich 3, Telefon: 069 154007-203
E-Mail:
friederike.vogel@hfmdk-frankfurt.de
Weitere Informationen zur HfMDK finden Sie unter:
http://www.hfmdk-frankfurt.de.
Bewerbungen mit ausgefülltem Personalbogen (bitte hier herunterladen) und den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Ernennungsurkunden, Nachweise, Konzeptpapier (1.000 bis 1.500 Worte), Auswahl Projekte / Publikationen / Lehrveranstaltungen etc.) werden per E-Mail (
bewerbung@hfmdk-frankfurt.de) oder auf dem Postweg bis zum
20.11.2021 erbeten an die
Personalabteilung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main, Kennwort: W2 Schauspielpraxis, Eschersheimer Landstraße 29 – 39, 60322 Frankfurt am Main.
Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
Datenschutzhinweis: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der Personalabteilung schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.