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Professur (W2) Wirtschaftsrecht, insbesondere Unternehmensrecht

Veröffentlicht am 7. März 2019 (vor 275 Tagen)
Vollzeit-Stelle
Hochschule Anhalt Bernburg
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Willkommen an der Hochschule Anhalt, einer der forschungsstärksten Hochschulen des Landes. Im Herzen Mitteldeutschlands bieten wir als eine der Innovativen Hochschulen Forschung und Lehre auf internationalem Niveau sowie beste Studien- und Lebensqualität.
Mit mehr als 80 Studiengängen schaffen wir individuellen Freiraum zur Entwicklung von Persönlichkeiten und bereiten etwa 8.000 deutsche und internationale Studierende vor allem auf eines vor: einen gelungenen Berufsstart.

Am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Anhalt, Standort Bernburg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die

Professur Wirtschaftsrecht,
insbesondere Unternehmensrecht

(Bes.-Gr. W 2)

zu besetzen.

Der/Die Bewerber/-in soll aufgrund seiner/ihrer fachlichen Kompetenz und einschlägigen Berufserfahrung, in der Lage sein, das Berufungsgebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen mit seinen theorie- und praxisbezogenen Aspekten sowie seinen internationalen Bezügen in Lehre und Forschung zu vertreten. Aufgrund der internationalen Ausrichtung mehrerer Studiengänge wird erwartet, dass der/die Bewerber/-in auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchführt.

Neben den Lehrveranstaltungen zu Rechtsfragen der Unternehmensgründung, der Unternehmensführung, der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensbeendigung, sind auch Lehrveranstaltungen in wirtschaftsrechtlichen Grundlagenmodulen durchzuführen. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich fachbereichsübergreifend an interdisziplinären Lehrveranstaltungen zu beteiligen, bei der Fortentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge mitzuwirken, bei der Einwerbung von Drittmitteln aktiv zu werden sowie in den Gremien der Hochschule mitzuarbeiten.

Die fachliche Eignung ist durch ein einschlägiges Hochschulstudium, eine einschlägige Promotion und eine mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise in Unternehmen, nachzuweisen. Darüber hinaus muss der/die Bewerber/-in über entsprechende Lehrerfahrungen verfügen.

Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 35 Hochschulgesetz Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Gemäß § 17 der Grundordnung der Hochschule Anhalt i. V. m. § 38 HSG LSA wird bei einer ersten Berufung in ein Professorinnen- oder Professorenamt grundsätzlich ein Dienstverhältnis auf Probe begründet. Die Besoldung erfolgt im Rahmen der rechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen.

Die Hochschule Anhalt strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges einschließlich der Lehrtätigkeit, Darstellung der fachpraktischen Tätigkeit sowie Schriftenverzeichnis und Zeugnisse/Urkunden (Abitur, Hochschulabschluss, Promotion, ggf. Habilitation) werden innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser Anzeige erbeten an:

Präsident der Hochschule Anhalt
Bernbruger Straße 55
06366 Köthen (Anhalt)
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Aktuelle Suchbegriffe: Recht, Professor/in, Lehre & Forschung, Wissenschaft, Personal, Recht, Patentierung, Sachsen-Anhalt, Hochschule, Vollzeit
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