Willkommen an der Hochschule Anhalt, einer der forschungsstärksten Hochschulen
des Landes. Im Herzen Mitteldeutschlands bieten wir als eine der
Innovativen Hochschulen Forschung und Lehre auf internationalem Niveau
sowie beste Studien- und Lebensqualität.
Mit mehr als 80 Studiengängen schaffen wir individuellen Freiraum zur Entwicklung
von Persönlichkeiten und bereiten etwa 8.000 deutsche und internationale
Studierende vor allem auf eines vor: einen gelungenen Berufsstart.
Am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Anhalt, Standort Bernburg, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die
Professur Wirtschaftsrecht,
insbesondere Unternehmensrecht
(Bes.-Gr. W 2)
zu besetzen.
Der/Die Bewerber/-in soll aufgrund seiner/ihrer fachlichen Kompetenz und einschlägigen
Berufserfahrung, in der Lage sein, das Berufungsgebiet in den
Bachelor- und Masterstudiengängen mit seinen theorie- und praxisbezogenen
Aspekten sowie seinen internationalen Bezügen in Lehre und Forschung zu
vertreten. Aufgrund der internationalen Ausrichtung mehrerer Studiengänge
wird erwartet, dass der/die Bewerber/-in auch Lehrveranstaltungen in
englischer Sprache durchführt.
Neben den Lehrveranstaltungen zu Rechtsfragen der Unternehmensgründung,
der Unternehmensführung, der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensbeendigung,
sind auch Lehrveranstaltungen in wirtschaftsrechtlichen
Grundlagenmodulen durchzuführen. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt,
sich fachbereichsübergreifend an interdisziplinären Lehrveranstaltungen
zu beteiligen, bei der Fortentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge
mitzuwirken, bei der Einwerbung von Drittmitteln aktiv zu werden sowie in den
Gremien der Hochschule mitzuarbeiten.
Die fachliche Eignung ist durch ein einschlägiges Hochschulstudium, eine
einschlägige Promotion und eine mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise
in Unternehmen, nachzuweisen. Darüber hinaus muss der/die Bewerber/-in
über entsprechende Lehrerfahrungen verfügen.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 35 Hochschulgesetz
Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Gemäß § 17 der Grundordnung der Hochschule
Anhalt i. V. m. § 38 HSG LSA wird bei einer ersten Berufung in ein
Professorinnen- oder Professorenamt grundsätzlich ein Dienstverhältnis auf
Probe begründet. Die Besoldung erfolgt im Rahmen der rechtlichen und
haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen.
Die Hochschule Anhalt strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen
Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich
zu bewerben.
Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen
Werdeganges einschließlich der Lehrtätigkeit, Darstellung der
fachpraktischen Tätigkeit sowie Schriftenverzeichnis und Zeugnisse/Urkunden
(Abitur, Hochschulabschluss, Promotion, ggf. Habilitation) werden
innerhalb
eines Monats nach Erscheinen dieser Anzeige erbeten an:
Präsident der Hochschule Anhalt
Bernbruger Straße 55
06366 Köthen (Anhalt)