An der
Hochschule für Bildende Künste Dresden ist im Studiengang Kunsttechnologie,
Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut zum
01.08.2018 eine
Professur (W3)
für Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung
von Wandmalerei und Architekturoberfläche
neu zu besetzen.
Der Studiengang Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von
Kunst- und Kulturgut führt mit einer Studiendauer von fünf Jahren zum Diplom.
Er wahrt die Balance von wissenschaftlicher Befundsicherung, praktischer
konservatorisch-restauratorischer Arbeit und wissenschaftlicher Problemaufarbeitung.
Besonderer Wert wird auf die Kooperation der Spezialisierungsrichtungen
und Lehrgebiete in der Lehre gelegt.
Zu den Aufgaben der Professur gehören insbesondere:
- Leitung einer der drei Fachklassen des Studiengangs Restaurierung
- Vertretung des Faches in Lehre und Forschung
- Wissenschaftlich und technisch begründete Vermittlung der Theorie und
Praxis der Konservierung und Restaurierung von historischer, moderner
und zeitgenössischer Wandmalerei und Architekturoberfläche
- Lehrveranstaltungen u. a. zu Themen der Werkstoffkunde, der Kunsttechnologie
und der Konservierung und Restaurierung im Rahmen des modularisierten
Studienprogramms
- Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten
- Betreuung von Promotionsvorhaben
- Bundesweite und internationale Kooperationen auf dem Gebiet der Kunsttechnologie,
Konservierung und Restaurierung; Einwerbung von Drittmitteln
- Engagement für die gemeinsame Weiterentwicklung des Curriculums des
Studiengangs
Neben der Wahrnehmung der Aufgaben in Lehre und Forschung wird die
Mitarbeit in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung erwartet.
Die weiteren Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur
ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz
(SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der
Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) und beträgt derzeit
8 Semesterwochenstunden. Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen
Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W3 der Sächsischen
Besoldungsverordnung.
Vorausgesetzt werden:
- abgeschlossenes Hochschulstudium der Konservierung und Restaurierung
- pädagogische Eignung und Erfahrung in der akademischen Lehre
- einschlägige Promotion
- Habilitation bzw. habilitationsäquivalente Leistungen
- langjährige Erfahrung in der Praxis der Konservierung und Restaurierung
- Erfahrung in Organisation und Leitung von Konservierungs- und Restaurierungsprojekten
- einschlägige Forschungsleistungen und Publikationen
- Erfahrung in der Leitung und Durchführung von Forschungsprojekten
- Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen der Kulturgütererhaltung
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von
Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei
gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in
einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis,
bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem
befristetem Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von 2 Jahren. Über die Weiterbeschäftigung
als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten
Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des
Fakultätsrates beizufügen ist. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf,
Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen,
beglaubigte Urkunde über den höchsten akademischen Grad sowie eine
Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der
Kennzahl II/54 bis zum
19.04.2018 (Posteingang Hochschule) zu richten an:
Hochschule für Bildende
Künste Dresden, Referat Personalangelegenheiten, Güntzstr. 34,
01307 Dresden.