An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist ab 1. April 2021 eine
W3-Professur für Raum – Klang
zu besetzen. Die Finanzierung soll als vorgezogene Berufung für einen
Zeitraum von bis zu 5 Jahren aus Mitteln des Bund-Länder-Professorinnenprogramms
III/2 erfolgen. Ziel des Professorinnenprogramms ist es, die
Gleichstellung von Frauen und Männern an Hochschulen zu unterstützen,
die Repräsentation von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Hochschulsystem
nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen
und Künstlerinnen in den Spitzenfunktionen der Hochschulen zu steigern.
Gesucht wird eine künstlerische Persönlichkeit von hohem internationalem Rang
mit einem künstlerischen Werk, das im Bereich des klanglichen Erschließens
und Bezeichnens von architektonischen Räumen wie solchen der Natur einen
herausragenden Beitrag zur Bildhauerei der Gegenwart darstellt. Die künstlerische
Persönlichkeit soll sich in diesem Gebiet bewährt und positioniert
haben und ein entsprechend relevantes Werk mit Ausstellungen im In- und
Ausland vorweisen können.
Der Aufgabenbereich umfasst die Lehre und die Betreuung von Studierenden
der Fachklasse sowie im Meisterschülerstudium. Zu den Aufgaben der Professur
gehören zudem die künstlerische Forschung und Praxis im Berufungsgebiet,
die Abnahme von Prüfungen, die Förderung und Betreuung des
künstlerischen Nachwuchses, die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung
und die Einwerbung von Drittmitteln.
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes, dem Berufungsgebiet
entsprechendes künstlerisches Werk. Die Vergütung richtet sich
nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 3
der Sächsischen Besoldungsordnung. Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche
Stellung der Professur ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung
richtet sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS)
und beträgt derzeit 20 Lehrveranstaltungsstunden zu je 60 Minuten.
Die Hochschule für Bildende Künste strebt einen hohen Anteil von Frauen
in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in
einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis,
bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem
befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die
Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten
Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf
der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates
beizufügen ist.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Überblick über die bisherigen
Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen, beglaubigte Kopie der Urkunde
über den höchsten akademischen Grad sowie eine beglaubigte Kopie des
Abiturzeugnisses sind unter Angabe der
Kennziffer I/36 bis zum 15.09.2020
(Posteingang Hochschule) zu richten an:
Hochschule für Bildende Künste
Dresden, Referat Personalangelegenheiten, Güntzstraße 34, 01307 Dresden.