Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) steht
für Nachhaltige Entwicklung. Mit dieser Werteentscheidung hat sich die HfWU
auf die Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die HfWU bietet
derzeit über 5.400 Studierenden attraktive Studienmöglichkeiten in Bachelor-
und Masterstudiengängen der Wirtschafts-, Rechts- und Ingenieurwissenschaften
sowie in künstlerischen Therapien. An der HfWU lehren und forschen
mehr als 130 Professorinnen und Professoren. Es sind rund 270 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an den Standorten Nürtingen und Geislingen beschäftigt.
An der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist zum
1. Oktober 2019 die Stelle der/des
Rektorin/Rektors
zu besetzen.
Zur Rektorin/Zum Rektor kann gemäß § 17 Absatz 3 LHG bestellt werden, wer
der Hochschule hauptberuflich als Professorin/Professor angehört oder wer
eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen
leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst,
Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den
Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist eine rechtsfähige
Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine staatliche Einrichtung.
Die Rektorin/Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen, ist Vorsitzende/
Vorsitzender des Rektorats mit Richtlinienkompetenz, des Senats und seiner
Ausschüsse. Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus dem Landeshochschulgesetz
Baden-Württemberg (LHG).
Gesucht wird eine integrative Führungspersönlichkeit mit der Fähigkeit zu Innovation
und zu strategischem Handeln, die den an der HfWU erfolgreich eingeschlagenen
Weg einer partizipativen Führung konsequent weiterführt. Es wird
erwartet, dass die Rektorin/der Rektor die weitere Profilierung der Hochschule
auf dem Gebiet der „Nachhaltigen Entwicklung“ zusammen mit den Hochschulangehörigen
in Lehre, Forschung und Service vorantreibt. Die regionalen,
nationalen und internationalen Netzwerke und Kooperationen sollen erhalten
und kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Erwartet werden Bewerbungen von Persönlichkeiten, die die Aufgaben und
Methoden eines modernen Hochschulmanagements kennen und über hochschulpolitische
Erfahrung verfügen. Ein ausgewiesenes Engagement für die
angewandte Wissenschaft und Forschung in einer mit dem Profil der Hochschule
korrespondierenden Fachrichtung sind erwünscht. Für diese Führungsaufgabe
werden Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit
und Kommunikationsfähigkeit vorausgesetzt.
Die Rektorin/Der Rektor wird gemäß § 18 Abs. 2 LHG in einer gemeinsamen
Sitzung von Hochschulrat und Senat gewählt. Der Wahlvorschlag bedarf des
Einvernehmens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg. Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten
des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren
(§ 17 Abs. 2 LHG) in einem Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch
Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet ist. Eine Wiederwahl ist
möglich. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (Besoldungsgruppe W3), zuzüglich einem Funktionsleistungsbezug,
die vom Hochschulrat festzulegen ist.
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen gilt als vorbildliche
Wissenschaftseinrichtung, die für Chancengleichheit und Vereinbarkeit
von Familie und Beruf eintritt. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in
Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen daher ausdrücklich zur
Bewerbung auf. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender
Eignung vorrangig berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an den Vorsitzenden des Hochschulrats:
Herrn Dr. Hariolf Teufel, c/o Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-
Geislingen, Geschäftsstelle des Hochschulrats.
Bitte bewerben Sie sich
ausschließlich über unser
HfWU-Bewerberportal
unter: www.hfwu.de/stellenangebote bis spätestens 21.01.2019.
Der Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl.
Ihre Bewerbung wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht
gelöscht.