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  • Studentische Hilfskraft (m/w/d)

    03.08.2018 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Berlin
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Studentische Hilfskraft (m/w/d)

Veröffentlicht am
03.08.2018
Bewerbungsfrist
31.08.2018
Teilzeit-Stelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Berlin
logo

Wir suchen am Standort in Berlin für die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn zum 01.10.2018 eine
 

Studentische Hilfskraft (m/w/d)

in Berlin

  • Entgeltgruppe 3
  • 10 Std./Woche
  • befristet für die Dauer von 24 Monaten

 

Ihre Aufgaben:

Im Rahmen der Evaluierung der Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sind folgende Aufgaben zu erledigen: systematische Literaturrecherchen, Literaturverwaltung in „Endnote“, Unterstützung bei der Auswertung von Datensätzen mittels STATA oder SPSS. Mitwirken beim Erstellen von Publikationen. Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen

 

Ihr Profil:

  • Sie studieren in einer Fachrichtung der Sozialwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens oder der Wirtschaftswissenschaften
  • Interesse an der Mindestlohnforschung
  • 4 abgeschlossene Hochschulsemester
  • Sehr gute Studienleistungen in Ökonomie, Soziologie oder Statistik
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache sehr gut in Wort und Schrift
  • Kenntnisse quantitativer Methoden sind von Vorteil

 

Unser Angebot

  • ein Tätigkeitsfeld in einem multidisziplinären Team
  • gutes Arbeitsklima in flachen teamorientierten Strukturen
  • gleitende Arbeitszeiten
  • Möglichkeiten, berufliche und familiäre Interessen miteinander zu vereinbaren
  • Möglichkeit zur Erstellung von Bachelor- bzw. Masterarbeiten

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt.

 

 

Interesse geweckt?

Dann überzeugen Sie uns mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Notenspiegel, Praktika- und Arbeitszeugnisse, Abiturzeugnis) bis zum 31.08.2018.

An die

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

- Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn -

Nöldnerstr. 40 - 42

10317 Berlin

Oder per E-Mail: geschaeftsstelle@mindestlohn-kommission.de

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Bruttel: Tel. 030/51548-4162

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