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Universitätsprofessur für das Fach "Kunstpraxis für Bildnerische Erziehung" (Lehramt)
Veröffentlicht am
25.09.2023
Bewerbungsfrist
27.10.2023
Vollzeit-Stelle
Universität Mozarteum Salzburg
Salzburg (Österreich)
An der Universität Mozarteum Salzburg, am
Department für Bildende Künste und Gestaltung am Standort Innsbruck, gelangt ab dem Wintersemester 2024/25
folgende Stelle zur Besetzung:
Universitätsprofessur für das Fach
„Kunstpraxis für Bildnerische Erziehung“
(Lehramt)
(Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes 2002)
Zahl: 1425/1-2023
Zu den Aufgabenbereichen der Professur zählen:
eigenständige und verantwortungsvolle Lehre im Bereich der Kunstpraxis im
Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung,
Betreuung und Verantwortung der Lehre im Schwerpunkt Grafik,
Betreuung und Verantwortung der Lehre im Schwerpunkt Malerei,
Das Abhalten und Konzipieren von Lehrveranstaltungen (Prüfungstätigkeit),
Entwicklung und Erschließung der Künste,
Curriculumsentwicklung im Rahmen des „Verbund West“ (gemeinsames
Curriculum der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Tirols und
Vorarlbergs),
Mitarbeit in der Selbstverwaltung des Departments für Bildende Künste und
Gestaltung in Innsbruck und Salzburg,
Mitarbeit in universitären Gremien in Innsbruck und Salzburg,
Kontinuierlicher Aufbau und strategische Weiterentwicklung des Standorts
für Bildnerische Erziehung in Innsbruck,
Kontinuierliche Netzwerkarbeit und Kooperationsanbahnungen mit
universitären und außeruniversitären Partner*innen.
Anstellungserfordernisse sind:
eine hervorragende künstlerische Qualifikation und Kenntnisse, besonders in
den Bereichen Grafik und Malerei, unter Berücksichtigung eines Kunstbegriffes,
der künstlerische Praxis formal, inhaltlich sowie methodisch im
Kontext zeitgenössischer Kunst reflektiert,
fundierte Kenntnisse und Werkstatterfahrung im Bereich der Risographie, im
Bereich traditioneller sowie experimenteller Druckverfahren sowie kontinuierliche,
kollaborative Publikationstätigkeiten,
kontinuierliche und aktive Teilnahme am überregionalen künstlerischen
Diskurs und Vernetzung im Kunst- und Kulturbetrieb,
Leitungserfahrung in universitären Zusammenhängen und/oder Kulturprojekten,
eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder
gleichwertige ausländische Hochschul- bzw. Universitätsausbildung,
eine den universitären Tätigkeiten entsprechende pädagogische und
didaktische Eignung,
hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit,
fundierte Praxis und Expertise in Organisation, strategischer Entwicklung,
Management und Teamführung.
Von den Bewerber*innen erwarten wir:
besondere Befähigung in der Vermittlung künstlerischer Praxis sowie
kollaborativer Prozesse,
Expertise und kontinuierliche Entwicklung des bereichsübergreifenden
Risographie-Schwerpunkts am Standort Innsbruck, insbesondere Betreuung
und Fortführung des Publikationsprojekts Bilder_Nische,
digitale Medienkompetenz und Erforschung der analog-digitalen
Schnittstellen aus der individuellen Kunstpraxis heraus,
Innsbruck als Wirkungsschwerpunkt sowie Bereitschaft zur Mobilität
Salzburg – Innsbruck,
Expertise für die strategische Weiterentwicklung der BE Innsbruck,
insbesondere Aufbau, Umbau und Vernetzung des Standorts,
Vernetzung mit Schulen, Kunst- und Kulturinstitutionen in Innsbruck sowie
in Salzburg,
engagierte Teilnahme am künstlerischen Leben der Universität in Innsbruck
und Salzburg,
intensive Befassung und Erfahrung mit der Hochschulpolitik und der bildungspolitischen
Situation in Österreich,
gemeinsame Entwicklung der Lehrkonzepte für die Bildnerische Erziehung
Innsbruck,
hohe Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit an Aufgaben im Bereich der
universitären Selbstverwaltung am Standort Innsbruck sowie Mitarbeit in den
Gremien in Salzburg,
Leitungskompetenz sowie die Bereitschaft zur Planung und Steuerung
fachübergreifender Projekte,
Bereitschaft und Kompetenz zu interdisziplinärem und kollaborativem
Arbeiten im bestehenden Team,
Unterrichts- und Berufserfahrung in der Lehre an Sekundarschulen erwünscht.
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen
der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt in der
Grundstufe mindestens € 5.826,50 Monatsbrutto (100%). Dieses entspricht einem
Jahresbruttobezug in Höhe von € 81.571,00 (14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge
als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von
Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstehen,
können nicht vergütet werden.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim
künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere
in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich
zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden
ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
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