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Universitätsprofessur für das Fach »Kunstpraxis für Bildnerische Erziehung«
Veröffentlicht am
27.12.2019
Bewerbungsfrist
24.01.2020
Vollzeit-Stelle
Universität Mozarteum Salzburg
Innsbruck (Österreich)
STELLENAUSSCHREIBUNG
Zur Bereicherung unseres Teams bringen wir folgende Stelle für das
Department für Bildende Künste und Gestaltung am Standort Innsbruck
ab dem Wintersemester 2020/2021 zur Besetzung:
Universitätsprofessur
für das Fach
„Kunstpraxis für Bildnerische Erziehung"
(Berufungsverfahren gem. § 98
des Universitätsgesetzes)
Zahl: 1942/1-2019
Der Aufgabenbereich umfasst:
eigenständige und verantwortungsvolle Lehre im Bereich
der Kunstpraxis für Bildnerische Erziehung
eigenständige und verantwortungsvolle Lehre
im Schwerpunkt Bildhauerei
Entwicklung und Erschließung der Künste
Curriculumsentwicklung im Rahmen des "Verbund West"
(Tirol und Vorarlberg)
Mitarbeit in der Verwaltung des Departments
für Bildende Künste und Gestaltung
Mitarbeit in universitären Gremien
Anstellungserfordernisse sind:
eine hervorragende künstlerische Qualifikation unter Berücksichtigung
eines Kunstbegriffes, der künstlerische Praxis formal
wie methodisch im Kontext zeitgenössischer Kunst reflektiert
kontinuierliche und aktive Teilnahme am künstlerischen Diskurs
eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische
oder gleichwertige ausländische Hochschul- bzw.
Universitätsausbildung
eine den universitären Tätigkeiten entsprechende pädagogische
und didaktische Eignung
Genderkompetenz und Teamfähigkeit
Erfahrung in Organisation, Management und Teamführung
Wir erwarten uns von Ihnen:
Raum Innsbruck als Lebensmittelpunkt
digitale Medienkompetenz
besondere Befähigung in der Vermittlung künstlerischer Praxis
Unterrichtserfahrung im sekundären Bereich
(Schüler*innen im Alter von 10 - 18 Jahren) ist erwünscht
Bereitschaft zu interdisziplinärem Arbeiten
Teilnahme am künstlerischen Leben der Universität
Teilnahme an der Entwicklung der Lehrkonzepte
Befassung mit der bildungspolitischen Situation in Österreich
Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsfunktionen
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen
der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und
beträgt in der Grundstufe mindestens € 5.130,20 Monatsbrutto (100%).
Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 71.822,80
(14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere
arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen
sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens
entstanden sind, werden nicht vergütet.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils
beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen
Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert
qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher
Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit
Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich
zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens 24. Jänner 2020 online unter folgendem Link erbeten: https://www.uni-mozarteum.at/apps/fe/karriere/.
Rektorat
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