STELLENAUSSCHREIBUNG
Für das Department Komposition und Musiktheorie
bringen wir folgende Stelle zur Besetzung:
Universitätsprofessur (m/w/d) für das Fach Musiktheorie
Zahl: 1106/1-2021
(Berufungsverfahren gem. § 98 des Universitätsgesetzes)
Zur Bereicherung unseres Teams suchen wir eine Persönlichkeit, die das Fach Musiktheorie im ganzen Spektrum vertritt (Tonsatz, Gehörbildung, Analyse), über Teamgeist verfügt und große Leidenschaft für das Fach Musiktheorie in seinen künstlerischen, musikpraktischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Ausprägungen mitbringt.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
- Lehre des “Zentralen künstlerischen Faches” (ZkF = Hauptfach) der
BA und MA Studiengänge in Musiktheorie
(künstlerischer Einzelunterricht)
- Abhaltung von musiktheoretischen Seminaren
- Betreuung von musiktheoretisch-didaktischen Lehrveranstaltungen
- Lehre von musiktheoretischen Pflichtkursen oder Wahlfächern
anderer Studiengänge (bei Bedarf)
- Betreuung von Bachelor und Master Arbeiten im ZkF Musiktheorie und in anderen Studiengängen
Anstellungserfordernisse sind:
- ein abgeschlossenes einschlägiges Studium im Fach Musiktheorie oder Musiktheorie-Komposition mit einem Mindestabschluss von Diplom, Magister oder Master
- breites und tiefes Verständnis des Fachgebiets in seinen historischen und aktuellen Entwicklungen (gute Balance von allgemeiner Kompetenz und Spezialwissen)
- weitreichende künstlerische Erfahrung (Instrumentalpraxis, Komposition, u. ä.)
- mehrjährige Lehrerfahrung auf Hochschul- oder Universitätsniveau
- Exzellenz in der Lehre
Folgende spezifische Anforderungen sind wünschenswert:
- wissenschaftliche Kompetenz, d.h. ein nachweisbarer wissenschaftlicher Abschluss und/oder wissenschaftliche Tätigkeiten wie z.B. peer-reviewed Veröffentlichungen oder Konferenzbeiträge
- künstlerische Aktivität als ausübende Musiker*in oder Komponist*in
Darüber hinaus erwartet die Universität Mozarteum Salzburg:
- Mitarbeit in der Durchführung von Prüfungen, der Entwicklung des Curriculums, in Gremien und der universitären Selbstverwaltung
- Mitarbeit an künstlerischen und wissenschaftlichen Projekten des Departments 1 (Musiktheorie und Komposition)
- Anwesenheit vor Ort (Bereitschaft Umkreis Salzburg als
Lebensmittelpunkt zu wählen)
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt in der Grundstufe derzeit mindestens € 5.321,70 Monatsbrutto (100%). Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von € 74.503,80 (14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Berufungsverfahrens entstanden sind, werden nicht vergütet.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis
spätestens 25.04.2021 online unter folgendem Link erbeten:
https://www.uni-mozarteum.at/apps/fe/karriere/
Rektorat