Die Universität Hamburg versteht sich als Universität der Nachhaltigkeit.
Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit sind für
uns selbstverständlich. Ebenso gehört der Umgang mit kultureller
Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen
verschiedener Herkunft und Lebensweisen zu unserem Alltag.
In der
Fakultät für Rechtswissenschaft ist zum
1. April 2020
eine Universitätsprofessur zu besetzen:
W3 UNIVERSITÄTSPROFESSUR
FÜR BÜRGERLICHES RECHT SOWIE
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Kennziffer: 2294/W3
Aufgabengebiet:
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber übernimmt die Vertretung
des Bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts,
jeweils einschließlich der Bezüge zum internationalen
Recht, in Lehre und Forschung.
Die Fakultät erwartet, dass sich die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber
sowohl im zivilrechtlichen Pflichtprogramm einschließlich
des Examenskurses als auch in dem Schwerpunktbereich
„Handels- und Gesellschaftsrecht“ aktiv engagiert. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit zur Beteiligung am strukturierten Graduiertenprogramm
der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate
School of Law. Ferner wird von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber
erwartet, in einem oder mehreren Profilbereichen der
Universität Hamburg mitzuwirken.
Einstellungsvoraussetzung:
Wissenschaftliche Qualifikationen sowie weitere Voraussetzungen
gemäß § 15 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG).
Weitere Kriterien:
Der § 12 Absatz 7 Satz 2 HmbHG findet Anwendung.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden internationale
wissenschaftliche Erfahrungen sowie Erfahrungen in der Einwerbung
und Durchführung von Drittmittelprojekten erwartet.
Kenntnisse auf dem Gebiet der ökonomischen Analyse des Rechts
sind von Vorteil. Die Universität Hamburg legt auf die Qualität der
Lehre besonderen Wert. Lehrerfahrungen und Vorstellungen zur
Lehre sind darzulegen.
Zur Bewertung der Management- und Personalführungskompetenz
wird nach den Anhörungen mit einer Auswahl der Kandidatinnen
und Kandidaten ein Assessmentcenter-Verfahren
durchgeführt.
Die Universität Hamburg will den Anteil von Frauen in Forschung
und Lehre erhöhen. Sie ist deshalb an Bewerbungen von
qualifizierten Wissenschaftlerinnen besonders interessiert. § 14
Abs. 3 Satz 3 HmbHG findet Anwendung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen
haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen
und Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Prof. Dr. Reinhard Bork unter
+49-40-42838-4110 oder
bork@uni-hamburg.de zur Verfügung.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Publikationsliste, Nachweis von
Lehrerfahrungen sowie Erfahrungen in der Einwerbung und
Durchführung von Drittmittelprojekten, Kopien von Zeugnissen
und Dokumenten, drei repräsentative Veröffentlichungen, Darlegung
der Vorstellungen zur zukünftigen Forschung und Lehre
werden vorzugsweise in elektronischer Form, zusammengefasst
in einer PDF Datei, unter Angabe der
Kennziffer bis zum
28.03.2019 erbeten an
Bewerbungen@verw.uni-hamburg.de oder
postalisch an den Präsidenten der Universität Hamburg, Stellenausschreibungen,
Mittelweg 177, 20148 Hamburg.
Wir bitten Sie, mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein ausgefülltes
Bewerbungsformular einzureichen. Das Formular finden Sie unter
folgendem Link:
www.uni-hamburg.de/form-prof-rw