An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
W1-Professur für BWL der Dienstleistungen
(mit Tenure Track Option auf eine W2-Professur)
zu besetzen.
Dienstleistungen bilden einen Schwerpunkt in Forschung und Lehre des Instituts für Betriebswirtschaftslehre der Universität Rostock. Darüber hinaus sieht sich das Institut in besonderer Weise verpflichtet, in Forschung und Lehre an der Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit mitzuwirken. Vor diesem Hintergrund soll sich die W1-Professur für BWL der Dienstleistungen mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu Dienstleistungen beschäftigen. Die Ausschreibung bezieht sich explizit auf alle Bereiche einer weit gefassten Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungen und bietet den Bewerber:innen die Möglichkeit einer selbst zu wählenden Spezialisierung, z. B. auf eine Dienstleistungsbranche wie Tourismus oder auf eine Unternehmensfunktion wie die Steuerung oder Digitalisierung von Dienstleistungsprozessen. Diese Schwerpunktsetzung soll das bestehende Lehr- und Forschungsprofil des Instituts für Betriebswirtschaftslehre ergänzen und darüber hinaus Anknüpfungspunkte zum Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen.
Der:Die zukünftige Stelleninhaber:in vertritt das Fach „BWL der Dienstleistungen“ in der Lehre. Dies umfasst schwerpunktmäßig Veranstaltungen in dem vom Institut für Betriebswirtschaftslehre betreuten Masterstudiengang Dienstleistungsmanagement. Es sind Veranstaltungen anzubieten, die den Forschungsschwerpunkt der Professur widerspiegeln und das bestehende Lehrangebot ergänzen. Bei Wahrnehmung der Tenure Track Option sind in Forschung und Lehre perspektivisch auch Aufgaben in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zu übernehmen.
Eine überdurchschnittliche Promotion sowie einschlägige Publikationen und Forschungsprojekte zur BWL der Dienstleistungen sind erwünscht, ebenso erste Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln. Eine bisherige Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit fällt positiv ins Gewicht; die Lehr- und Forschungskonzepte für die Professur sollen Bezüge zum Nachhaltigkeitsmanagement aufweisen. Erwünscht ist darüber hinaus, dass der:die zukünftige Stelleninhaber:in in der empirischen Forschung ausgewiesen ist und über entsprechende methodische Kompetenzen und Zugänge verfügt.
Die Universität Rostock hat ihre Forschungen in vier interdisziplinären Departments gebündelt, wobei sich das Institut für Betriebswirtschaftslehre sowohl im Department „Maritime Systeme“ als auch im Department „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ engagiert. Von dem:der Stelleninhaber:in wird die Mitarbeit in einem dieser Departments erwartet. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen an den Forschungsschwerpunkten Beteiligten wird vorausgesetzt.
Auskünfte erteilt:
Frau Prof. Dr. Susanne Homölle, Vorsitzende der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-4302
E-Mail:
susanne.homoelle@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (*geschlechtsneutral) oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben.
Die Professur wird gemäß § 62 Absatz 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im Angestelltenverhältnis besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert. Es besteht im Rahmen der „Tenure Track Option“ gemäß § 61 LHG M-V die Möglichkeit, nach erfolgreicher Zwischenevaluation und unter dem Vorbehalt der Finanzierung der Stelle bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für fünf Jahre oder auch im Angestelltenverhältnis übernommen zu werden.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind
bis 30.09.2022 zu
richten an die
Universität Rostock, Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, 18051 Rostock oder vorzugsweise an dekan.wsf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.