Am Institut für Berufspädagogik der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – eine
W1-Professur für förderorientierte Berufspädagogik
zu besetzen.
Es wird eine ausgewiesene Persönlichkeit gesucht, die sich der Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems und der beruflichen Lehrkräftebildung vor dem Hintergrund des technologischen, gesellschaftlichen und globalen Wandels widmet. Der Schwerpunkt der Lehre und Forschung liegt auf der Gestaltung inklusiver Lehr-/Lern- bzw. Ausbildungssettings sowie der individuellen Förderung benachteiligter Personengruppen. Gesucht wird daher ein:e Nachwuchswissenschaftler:in, der/die in mindestens zwei der folgenden Teilgebiete der Berufspädagogik ausgewiesen ist:
- Diversität und Ungleichheit im Berufsbildungssystem
- Inklusion in der Beruflichen Bildung
- Förderung benachteiligter Personengruppen in der beruflichen Bildung (auch unter der Perspektive des Einsatzes neuer Technologien)
- Inklusive Lehr-/Lern- bzw. Ausbildungssettings
- Qualifizierung von Berufsbildungspersonal zur multidisziplinären Zusammenarbeit im Kontext von Inklusion
- Förderprogramme und Inklusionsstrategien (auch im internationalen Vergleich)
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, dass einschlägige Lehrveranstaltungen in den berufspädagogischen Bachelor- und Masterstudiengängen des Instituts sowie in dessen Modulexporten erbracht werden.
Einstellungsvoraussetzungen:
Die/Der Bewerber:in soll ein berufs- oder wirtschaftspädagogisches, ein Lehramtsstudium oder ein vergleichbares Studium und eine einschlägige Promotion im Fachgebiet vorweisen können, über einschlägige wissenschaftliche Leistungen und hochschulische Lehrerfahrungen verfügen sowie in den Publikationen deutliche fachliche Bezüge zu den o. g. berufspädagogischen Themenfeldern aufweisen. Erwartet werden ebenso Erfahrungen in der hermeneutischen und/oder empirischen Berufsbildungsforschung sowie in der akademischen Lehre.
Erfahrungen in der Projektakquise (Drittmitteleinwerbung), -entwicklung und -umsetzung in der Berufsbildungsforschung sowie Arbeitserfahrungen im Handlungsfeld schulischer oder außerschulischer beruflicher Bildung sind erwünscht.
Gefragt sind ebenfalls Erfahrungen in internationalen Forschungsgruppen bzw. mit internationalen Projekten sowie Gremienerfahrungen im Bereich der akademischen Selbstverwaltung und Wissenschaftscommunity. Ebenfalls vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur interdisziplinären wie interdisziplinären Anschlussfähigkeit zu den Forschungsverbünden der Fakultät und zu den vier Departments der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock.
Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiter:innen am ibp auf Augenhöhe.
Auskünfte erteilt:Herr Prof. Dr. Franz Kaiser, Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2643
E-Mail:
franz.kaiser@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Absatz 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Gemäß § 58 LHG M-V ist vorrangig zu berufen, wer eine zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine dreijährige Schulpraxis nachweisen kann.
Die Professur wird gemäß § 62 Absatz 2 LHG M-V als Juniorprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im Angestelltenverhältnis besetzt. Das Beschäftigungsverhältnis wird im Falle der Bewährung im Rahmen einer Zwischenevaluation nach dem dritten Jahr um weitere drei Jahre verlängert.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (*geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungs- und Lehrperspektiven unter Berücksichtigung des Studienangebots des Instituts) sind
bis 28. April 2023 zu richten an die
Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, August-Bebel-Straße 28, 18055 Rostock oder vorzugsweise an berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.