An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.10.2024 eine
neu zu besetzen.
Die Künstlerischen Grundlagen vermitteln den Studierenden im Studiengang Theaterdesign vorbereitend und ergänzend zu den einzelnen Fachrichtungen Kostümdesign, Maskenbild, Szenische Malerei, Theaterplastik eine Basis des bildnerischen Gestaltens mit den Schwerpunkten Wahrnehmung und Wirkung, Entdecken und Erkennen von Form und Funktion, Struktur und Oberfläche. Im Kontext zur Analyse von Musik, Text oder Thema widmet sich das Grundlagenstudium möglichen und entsprechenden Darstellungsformen. Dabei spielen Disziplinen wie Zeichnung, Malerei, Collage, Drucktechniken und digitale Bildbearbeitung ebenso eine Rolle wie das Modellieren, der Formenbau, die Rauminstallation und -projektion.
Gesucht wird eine Person mit künstlerischem Werk, die allen künstlerischen Ausdrucksformen in Film, Theater und Ausstellung gegenüber offen ist. Gemeinsam mit denen am Haus bereits etablierten Professuren für Kostümdesign, Maskenbild, Szenische Malerei, Theaterplastik bereitet sie die Studierenden auf die berufliche Qualifikation vor. Sie beteiligt sich an der Organisation und Umsetzung von interdisziplinären Projekten innerhalb der Hochschule sowie mit nationalen und internationalen Partnern. Zu den Aufgaben der Professur gehören neben Forschung und Lehre zudem die Abnahme von Prüfungen, die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und die Einwerbung von Drittmitteln.
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bühnen- und Kostümbild, in der Bildenden Kunst und/oder der Theaterausstattung/-design, pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein herausragendes künstlerisches Werk mit Theaterbezug und internationaler Reichweite. Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 2 der Sächsischen Besoldungsordnung.
Die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus § 67 und § 69 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden. Der Professur sind zwei halbe Stellen als künstlerische Mitarbeiter*innen zugeordnet.
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamt*innenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmer*innenverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter*Beamtin auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmer*innenverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag der Dekanin, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, einem Überblick über die bisherigen Leistungen, dem Nachweis der Lehrerfahrungen, dem Publikationsverzeichnis, digitalen Kopien von Studienabschlüssen, der Promotions- und ggf. Habilitationsurkunde sowie einer digitalen Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der
Kennzahl 64 bis zum
24.03.2023 ausschließlich online unter
https://www.hfbk-dresden.de/hochschule/organisation/stellenangebote
möglich. Neben Ihren persönlichen Daten können Sie im Bewerbungsportal zusätzliche Dokumente bis zu einer Größe von 50 MB hochladen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie unter
https://www.hfbk-dresden.de/hochschule/organisation/stellenangebote