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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg- Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, fachlich einschlägige Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind. Die Professur wird zunächst befristet auf 3 Jahre gemäß § 61 LHG M-V als W2-Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit oder ggf. im befristeten Angestelltenverhältnis besetzt. Die Einstellung auf die Professur ist gemäß § 62a LHG M-V mit der Zusage verbunden, dass eine Professur im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis unter der Voraussetzung zugesagt wird, dass im Einzelnen vorab festgelegte Leistungsanforderungen während der befristeten Professur erfüllt werden. Vor Ablauf der dreijährigen Befristung erfolgt eine Evaluierung im Rahmen des Tenure-Tracks, um die Voraussetzungen für die Übernahme auf die unbefristete W2-Professur zu prüfen. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 14.04.2023 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, 18051 Rostock oder vorzugsweise per E-Mail an dekan.mnf@uni-rostock.de (bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei mit max. 5MB). Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt.Bewerten