Die Stadt Nordhorn (ca. 57.000 Einwohner*innen) zeichnet sich aus durch:
Kulturangeboten
Die neue Stadtbaurätin bzw. der neue Stadtbaurat wird vom Rat der Stadt Nordhorn gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung erfolgt gemäß der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 3 zuzüglich der gesetzlichen Aufwandsentschädigung. Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.
Die Stadtbaurätin/der Stadtbaurat leitet den Fachbereich Stadtentwicklung Bau und Umwelt. Zum Fachbereich gehören:
- Amt für Stadtentwicklung
- Stadtplanung und Umwelt
- Liegenschaften und Beiträge
- Allg. Bauverwaltung
- Bauordnungsamt
- Hochbauamt
- Straßenbau, Entwässerung und Verkehr
Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung die Entwicklung der Stadt Nordhorn unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, finanzieller Anforderungen und Erwartungen aktiv durch eigene Ideen mitgestaltet und die bisherigen Maßnahmen fortführt. Die Stadtbaurätin oder der Stadtbaurat nimmt als Vertretung der Verwaltung an den Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses sowie der entsprechenden Fachausschüsse teil. Sie oder er gehören dem Verwaltungsvorstand an, der von seinem Selbstverständnis her ergebnis- und zielorientiert, kollegial zusammenarbeitet.
Wünschenswert ist eine Wohnsitznahme in Nordhorn.
Ihre aussagekräftige Bewerbung laden Sie bitte bis zum 24.04.2024 im Online-Bewerberportal der Stadt Nordhorn unter www.nordhorn.de/Karriere hoch. Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt.
Da die Gleichstellung von Frauen und Männern für die Stadt Nordhorn ein wichtiges Ziel ist, werden insbesondere Frauen aufgefordert, sich zu bewerben.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Bürgermeister Thomas Berling unter Tel: 05921/878-145.