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Präsident*in (m/w/d)
Technische Universität Berlin

Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 26.09.2025
Veröffentlicht am: 14.08.2025
Berlin
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Präsident*in (m/w/d)
TU Berlin - Image Header

An der TUB – Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherren­fähigkeit – wird voraussichtlich im Wintersemester 2025/26 die*der Präsident*in (m/w/d) für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Hochschulleitung, TUB
Kennziffer: ZUV-344/25 (besetzbar ab 01.04.2026 / für eine Amtszeit von 4 Jahren / Bewerbungsfristende 26.09.2025)
Über uns:
Die Technische Universität Berlin ist exzellent in Forschung und Lehre. Mit ca. 35.000 Studierenden und über 7.000 Beschäftigten in sieben Fakultäten gehört sie zu den größten Technischen Universitäten in Deutschland. Die TU Berlin versteht sich als eine soziale und diverse Universität. In ihr interagieren unterschiedliche Fachkulturen, Mitglieder aus aller Welt, verschiedene Gender­identitäten und vielfältige Lebens­realitäten in allen Bereichen des Universitäts­lebens.
Die TU Berlin versteht sich als Universität, deren Mitglieder auf Augenhöhe kommunizieren und sich aktiv in den akademischen Gremien engagieren. Als Wissenschafts­einrichtung ist sie Teil des Exzellenz­verbundes Berlin University Alliance und zahlreicher internationaler Netzwerke. Sie engagiert sich für gute, innovative Lehre und versteht es, aus ihrem großen, technischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen, geistes-, planungs- und wirtschafts­wissenschaftlichen Fächer­spektrum Synergien für Forschung und Lehre zu schaffen.
Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Label, sondern ist als Querschnitts­thema in Forschung, Lehre und Verwaltung verankert. Durch hohe Vernetzung mit sowohl anderen Wissenschafts­standorten im In- und Ausland als auch Kooperations­partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft ist die TU Berlin international konkurrenzfähig und zukunftsfähig aufgestellt. Sie will ihren Mitgliedern – nicht nur durch ihren Standort inmitten der Hauptstadt – ein attraktives Arbeitsumfeld bieten.
Ihre Aufgaben:
Die*Der Präsident*in vertritt die TU Berlin nach außen und ist gesetzliche*r Vertreter*in der Universität. Sie*Er führt das nach dem Kollegial­prinzip arbeitende, die Universität leitende Präsidium und hat hier die Richtlinien­kompetenz. Ihre*Seine Aufgaben werden insbesondere in § 21 der Grundordnung der Technischen Universität Berlin i. V. m. § 55 BerlHG bestimmt.
Ihr Profil:
Zur*Zum Präsident*in kann gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschul­ausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie*er die Aufgaben des Amtes erfolgreich bewältigen kann.
Die*Der Präsident*in der TU Berlin muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • Sie*Er muss durch eigene ausgewiesene Erfahrung in Forschung, Lehre, Wissens- und Technologie­transfer sowie im Umgang mit nationalen und internationalen Partner*innen die Wissenschaftler*innen der Universität motivieren
  • Sie*Er muss sich für die universitären Belange beim Senat von Berlin ebenso wie bei Kooperations­partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen können.
  • Von der*dem Präsidenten*in wird erwartet, dass sie*er innovative Impulse setzt und laufende Prozesse der Strategie­findung und langfristigen strategischen Entwicklung federführend gestaltet. Ziel ist die Erhaltung, klare Konturierung und Weiterentwicklung des Profils der TU Berlin.
  • Sie*Er geht mit kooperativem Führungsstil die drängenden Herausforderungen von knappen Ressourcen, Digitalisierung und Standort­entwicklung an. Dafür ist es erforderlich, dass sie*er über ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen verfügt und diese allen Mitglieder­gruppen der Universität gleichermaßen entgegenbringt. Kritische Selbstreflexion und ein auf Integration und Teilhabe ausgerichtetes Handeln werden von der*dem Präsidenten*in erwartet.
  • Die*Der Präsident*in agiert in einer lebendigen partizipativen Gremienkultur.
Die*Der Präsident*in wird für die Dauer der vierjährigen Amtszeit im Beamten­verhältnis auf Zeit ernannt. Sie*Er erhält Bezüge nach BesGr. W 3 zuzüglich eines Funktionsleistungs­bezuges. Wird ein*e Hochschul­lehrer*in einer Hochschule des Landes Berlin ins Präsidentenamt bestellt, so gilt sie*er für die Dauer der Amtszeit als ohne Besoldung beurlaubt. Die*Der Präsident*in wird vom Erweiterten Akademischen Senat (EAS) gewählt und vom Senat von Berlin bestellt.
Hinweise zur Bewerbung:
Die TU Berlin schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit. Sie strebt an, dass alle Geschlechter im Präsidium angemessen vertreten sind, und möchte u. a. den Anteil von Frauen in Führungs­funktionen erhöhen. Bewerbungen von Frauen sowie von Personen, die sich jenseits von Zweigeschlechtlichkeit verorten, sind ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt für Bewerbungen von Schwerbehinderten und Menschen mit Migrations­hintergrund.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer ZUV‑344/25 mit den üblichen Unterlagen bis zum 26.09.2025 an: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Referat V C -, Warschauer Straße 41 – 42, 10243 Berlin.
Für die Suche nach geeigneten Bewerber*innen wird von der TU Berlin eine Personal­agentur beauftragt. Die derzeitige Stelleninhaberin wird sich um die Wiederwahl bewerben. Fragen zum Nominierungs- und Wahlverfahren können Sie an die Geschäfts­stelle des Akademischen Senats im Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung der TU Berlin (k3-TB-akadems@win.tu-berlin.de) richten.
Die Stellenausschreibung ist auch im Internet abrufbar unter:
https://www.jobs.tu-berlin.de/stellenausschreibungen
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Bitte entnehmen Sie die Bewerbungsinformationen der Stellenausschreibung.

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