Übersicht
Wer wir sind
Die Hochschule Hamm-Lippstadt bietet innovative und interdisziplinäre Studiengänge aus den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Informatik und Wirtschaft an. An den beiden Campus in Hamm und Lippstadt verfügt die Hochschule über modernste Gebäude und rund 15.000 Quadratmeter Laborfläche für das rund 480-köpfige Team. Besonders Toleranz, Chancengleichheit und Vielfalt bilden für uns die Grundlage für eine Arbeit, die nachhaltig zur gesellschaftlichen Entwicklung beiträgt. Wir freuen uns auf exzellente Köpfe und engagierte Kolleg*innen, die im Team einer innovativen Hochschule – mitten in Nordrhein-Westfalen – mitarbeiten wollen.
Weiterführende Links
Kontakt
Benefits
Eigene Kantine / Mensa / Cafeteria
Mensa mit kostengünstigen warmen MahlzeitenFlexible Arbeitszeiten
Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.Moderne IT-Infrastruktur
Modernste Gebäude und AusstattungKultur und Werte
So läuft eine Professur an der HSHL ab
Recruiting
Bewerbungsprozess
Ablauf des Berufungsverfahrens
- Ausschreibung
Die Professur ist öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen können innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden. - Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Berufungskommission formal und inhaltlich geprüft und bewertet. - Persönliche Vorstellungen
Ausgewählte Bewerber*innen werden zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Diese umfasst eine Probevorlesung und ein persönliches Gespräch. Darüber hinaus kann die Berufungskommission weitere Bestandteile beschließen. - Gutachten
Externe fachliche Gutachten werden eingeholt. - Berufungsvorschlag
Die Berufungskommission erstellt auf Grundlage aller Bewertungen einen Berufungsvorschlag mit einer Rangfolge der geeignetsten Kandidat*innen, Der Berufungsvorschlag wird anschließend vom Departmentrat und vom Präsidium beschlossen. - Ruferteilung
Nach Abschluss der Gremienentscheidungen erteilt die Präsidentin den Ruf an die erstplatzierte Person.
Anforderungsprofile
Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur:
Die Berufung von Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes NRW (§ 36 HG NRW).
Voraussetzungen sind:
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium
• die pädagogische Eignung
• eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, i.d.R. nachgewiesen durch eine Promotion
• eine mindestens fünfjährige berufspraktische Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
• In künstlerischen Fächern kann abweichend der Punkte 1-3 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist
Weitere Informationen finden Sie in § 36 des Hochschulgesetzes NRW.