Übersicht
Herz. Sinn. Haltung. Leidenschaft - Von Berufung bis Karriere: HSHL
Mit Leidenschaft die Talente von morgen fördern.
An der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) treffen Forschung, Lehre und Praxis ganz selbstverständlich aufeinander. Wir verfolgen dabei ein gemeinsames Ziel: Menschen auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten – und damit einen Beitrag für unsere Gesellschaft zu leisten. Moderne Rahmenbedingungen unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei optimal. Wir bieten: aktive Mitgestaltung des Hochschulalltags, gelebte Offenheit unter den Kolleg*innen und ein starkes Team an Ihrer Seite.
Über uns
Die Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) ist eine junge, dynamische Fachhochschule mit Standorten in Hamm und Lippstadt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 steht sie für praxisnahe Lehre, moderne Forschung und eine enge Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft.
Rund 4.700 Studierende profitieren von einem interdisziplinären Studienangebot in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Informatik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Psychologie. Kleine Lerngruppen, modern ausgestattete Labore und praxisorientierte Projekte sorgen für ein inspirierendes Lernumfeld, in dem Wissen lebendig wird.
Als Arbeitgeberin bietet die HSHL allen Mitarbeitenden ein modernes, offenes und wertschätzendes Arbeitsumfeld. Wir bieten allen Kolleg*innen in Lehre, Forschung und Verwaltung eine Hochschule mit viel Raum für Eigeninitiative, Innovation und persönliche Entwicklung.
Weiterführende Links
Kontakt
Benefits
Flexible Arbeitszeiten
Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.Mobiles Arbeiten / Home Office
Arbeiten von zu Hause oder unterwegs für eine höhere Flexibilität und Work-Life-Balance.Moderne IT-Infrastruktur
Moderne IT-Ausstattung für Lehre, Forschung und Verwaltung.Kleine Lehr- und Lerngruppen
Persönliche Lehre durch kleine Gruppen und direkten Austausch.Weiterbildungsprogramme
Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.Interdisziplinäre Forschung
Forschung in interdisziplinären Teams mit starkem Praxisbezug.Sportangebote/-events
Gesundheitsförderung mit vielfältigen Angeboten für Beschäftigte.Eigene Kantine / Mensa / Cafeteria
Vergünstigte Mahlzeiten in den Mensen an beiden Campus.Gesundheitsmaßnahmen
Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, wie Präventionsprogramme und Check-ups.Gute Verkehrsanbindung
Optimale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und Hauptverkehrsstraßen.Familiengerecht
Familienfreundliches Umfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und Unterstützung für Eltern.Barrierefreiheit
Barrierefreie Arbeitsplätze und Infrastrukturen für Mitarbeiter mit Behinderungen.Kultur und Werte
So läuft eine Professur an der HSHL ab
Recruiting
Bewerbungsprozess
Ablauf des Berufungsverfahrens
- Ausschreibung
Die Professur ist öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen können innerhalb der festgelegten Frist eingereicht werden. - Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Berufungskommission formal und inhaltlich geprüft und bewertet. - Persönliche Vorstellungen
Ausgewählte Bewerber*innen werden zur persönlichen Vorstellung eingeladen. Diese umfasst eine Probevorlesung und ein persönliches Gespräch. Darüber hinaus kann die Berufungskommission weitere Bestandteile beschließen. - Gutachten
Externe fachliche Gutachten werden eingeholt. - Berufungsvorschlag
Die Berufungskommission erstellt auf Grundlage aller Bewertungen einen Berufungsvorschlag mit einer Rangfolge der geeignetsten Kandidat*innen, Der Berufungsvorschlag wird anschließend vom Departmentrat und vom Präsidium beschlossen. - Ruferteilung
Nach Abschluss der Gremienentscheidungen erteilt die Präsidentin den Ruf an die erstplatzierte Person.
Anforderungsprofile
Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur:
Die Berufung von Professorinnen und Professoren in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes NRW (§ 36 HG NRW).
Voraussetzungen sind:
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium
• die pädagogische Eignung
• eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, i.d.R. nachgewiesen durch eine Promotion
• eine mindestens fünfjährige berufspraktische Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
• In künstlerischen Fächern kann abweichend der Punkte 1-3 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist
Weitere Informationen finden Sie in § 36 des Hochschulgesetzes NRW.