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W3-Heisenberg-Professur für Globale Kunst- und Architekturgeschichte
Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 22.09.2022
Veröffentlicht am: 08.09.2022
Erlangen

Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Medienwissenschaften und Kunstgeschichte im Institut für Kunstgeschichte zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Heisenberg-Professur für Globale Kunst- und
im Beamtenverhältnis auf Zeit.
Zu den Aufgaben gehört es, das Fachgebiet europäische und US-amerikanische Kunst- und Architekturgeschichte des 19. bis 21. Jahrhunderts in ihren globalen Bezügen in Forschung und Lehre zu vertreten. Erwartet werden zusätzliche Schwerpunkte im Bereich Cultural Heritage / Denkmalpflege sowie in den Transcultural und Museum Studies. Erwartet werden zudem Erfolge im Einwerben von Drittmitteln und ein ausgewiesenes Forschungsprofil, das durch international sichtbare Publikationen und ein wissenschaftliches Netzwerk nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Erfahrungen in der interdisziplinären Verbundforschung. Die Mitwirkung an den Bachelor- und Masterstudiengängen des Instituts wird vorausgesetzt.
Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person nach Abschluss des universitätsinternen Verfahrens bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt. Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bereits vor. Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professuren unter http://www.dfg.de.
Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienstverhältnis zunächst als W3-Professur auf drei Jahre befristet und wird – nach positiver Zwischenevaluation nach drei Jahren – in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt. In diesem Fall bedarf es nicht der erneuten Durchführung eines Berufungsverfahrens.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 22.09.2022 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.
W3-Heisenberg-Professur für Globale Kunst- und
Architekturgeschichte (Tenure Track)
im Beamtenverhältnis auf Zeit.
Zu den Aufgaben gehört es, das Fachgebiet europäische und US-amerikanische Kunst- und Architekturgeschichte des 19. bis 21. Jahrhunderts in ihren globalen Bezügen in Forschung und Lehre zu vertreten. Erwartet werden zusätzliche Schwerpunkte im Bereich Cultural Heritage / Denkmalpflege sowie in den Transcultural und Museum Studies. Erwartet werden zudem Erfolge im Einwerben von Drittmitteln und ein ausgewiesenes Forschungsprofil, das durch international sichtbare Publikationen und ein wissenschaftliches Netzwerk nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Erfahrungen in der interdisziplinären Verbundforschung. Die Mitwirkung an den Bachelor- und Masterstudiengängen des Instituts wird vorausgesetzt.
Die Professur soll im Rahmen des Heisenberg-Programms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet werden. Voraussetzung für die Einrichtung der Professur und Ruferteilung ist, dass ein von der zu berufenden Person nach Abschluss des universitätsinternen Verfahrens bei der DFG eingereichter Antrag auf Aufnahme in das Heisenberg-Programm positiv beschieden wird und eine Förderung im Rahmen der Variante Heisenberg-Professur durch die DFG erfolgt. Idealerweise liegt eine Heisenberg-Förderung bereits vor. Nähere Informationen zu den Bedingungen des Heisenberg-Programms und der Variante Heisenberg-Professuren unter http://www.dfg.de.
Gemäß den Vorgaben der DFG ist das Dienstverhältnis zunächst als W3-Professur auf drei Jahre befristet und wird – nach positiver Zwischenevaluation nach drei Jahren – in eine unbefristete W3-Professur umgewandelt. In diesem Fall bedarf es nicht der erneuten Durchführung eines Berufungsverfahrens.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können.
Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 10 Abs. 3 Satz 2 BayHSchPG nur in dringenden Fällen möglich.
Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 22.09.2022 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.

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