Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfolgt mit der Ausschreibung der Juniorprofessur mit Tenure Track das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit einer exzellenten Perspektive bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Eigenständigkeit zu ermöglichen und ihnen langfristige Karriereperspektiven zu bieten. Die Juniorprofessur mit Tenure Track richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase.
In der Philosophischen Fakultät II, Institut für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist zum Wintersemester 2027/28 folgende Stelle zu besetzen:
Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track nach W3 „Musikpädagogik / Musikdidaktik"
Gesucht wird eine engagierte und teamfähige Persönlichkeit mit herausragender wissenschaftlicher Promotion im Bereich Musikpädagogik/Musikdidaktik, die das Fachgebiet Musikpädagogik/Musikdidaktik nach Einlösung des Tenure Tracks in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite vertritt. Erwünscht wird die Fähigkeit zum Anschluss an die Profillinien der Universität „Wissenskulturen und Bildung“ oder „Transformation“. Zu den Aufgaben gehören der Unterricht in den Studiengängen für Lehramt an Gymnasien, Sekundarschulen und Grundschulen sowie im Master of Education Musik, die Betreuung der Studierenden und von Abschlussarbeiten sowie die Nachwuchsförderung. Der/die Stelleninhaber/in muss Ziele, Inhalte und Methoden des Musikunterrichtes vermitteln können, sollte Kompetenzen im Bereich aktueller Musikentwicklungen sowie ihrer Vermittlung zeigen und in diesem Bereich forschend tätig sein. Von dem/der zukünftigen Juniorprofessor/in wird interdisziplinäre Kooperation erwartet, inneruniversitär mit den Fächern des Institutes für Musik, Medien- und Sprechwissenschaften (IMMS), außeruniversitär insbesondere mit der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik (EHK). Erwartet werden die Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Faches Musikpädagogik/Musikdidaktik in Forschung und Lehre sowie ein aktives national, z.B. in das Musikland Sachsen-Anhalt, und international ausgerichtetes Engagement beim Transfer musikpädagogischer Expertise in die Gesellschaft. Darüber hinaus werden eine kooperative, teamorientierte Arbeitsweise und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit gewünscht. Vorausgesetzt werden die Mitwirkung in akademischer Selbstverwaltung sowie die Bereitschaft, Führungsverantwortung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu übernehmen und sich entsprechend aktiv weiterzuentwickeln. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der LVVO LSA § 4 Abs. 1; demnach unterrichten Juniorprofessor/innen zunächst vier SWS, bei positiver Zwischenevaluation in der zweiten Dreijahresphase dann sechs SWS. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt.
Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master of Education im Fach Musik oder 1. Staatsexamen Lehramt Musik, 2. Staatsexamen wünschenswert), pädagogische Eignung (nachgewiesen bevorzugt durch Erfahrungen in der Hochschullehre oder im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften im Fach Musik) und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität einer Promotion mit einem musikpädagogischen/musikdidaktischen Schwerpunkt nachgewiesen werden soll. Die Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf die Juniorprofessur sollte zudem in der Regel nicht mehr als sechs Jahre betragen. Familienbedingte Auszeiten und Arbeitszeitreduktionen werden bei der Bemessung des akademischen Alters angemessen berücksichtigt. Da die Professur Aufgaben in der Lehrer/innenbildung vorsieht, soll nach § 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis oder geeignete pädagogische Erfahrungen nachweist.
Internationale Bewerbende sollen spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenevaluation (im dritten Jahr nach Dienstantritt) die für die Lehre auf Deutsch erforderlichen Sprachkenntnisse (C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) vorweisen können, sofern sie bzw. er über diese zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch nicht verfügt.
Juniorprofessuren werden im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt. Nach positiver Zwischenevaluation erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Bei positiver Tenure-Evaluation erfolgt ohne erneute Ausschreibung eine Überführung in eine unbefristete W3-Professur und – sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, alternativ die Übernahme in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis.
