Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track nach W3 "Pädagogik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unter Berücksichtigung des Autismus-Spektrums" (d-m-w) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU)
Befristet
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 07.10.2026
Veröffentlicht am: 12.08.2026
Halle (Saale)
Modern, vernetzt, traditionsbewusst: Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist die größte Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt. Sie kann auf eine Geschichte von über 500 Jahren zurückblicken und hat heute rund 20.000 Studierende.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfolgt mit der Ausschreibung der Juniorprofessur mit Tenure Track das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit einer exzellenten Perspektive bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Eigenständigkeit zu ermöglichen und ihnen langfristige Karriereperspektiven zu bieten. Die Juniorprofessur mit Tenure Track richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase.
An der Philosophischen Fakultät III – Erziehungswissenschaften, Institut für Rehabilitationspädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Im Mittelpunkt des Profils der zu besetzenden Professur stehen Forschung und Lehre zur Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Horizont lebenslangen Lernens unter besonderer Berücksichtigung von Transitionserfahrungen. Hinzu kommen ergänzende Schwerpunkte zur Pädagogik im Autismus-Spektrum, ethischen Fragestellungen und interdisziplinären Versorgungsforschung. Erwünscht sind insbesondere partizipative und inklusionsorientierte Forschungszugänge zu den Themenfeldern der Professur.
Anforderungen und Erwartungen
Die zu berufende Person soll durch eine herausragende einschlägige Dissertation ausgewiesen sein und Forschungsprojekte sowie Publikationen zu weiteren Themenfeldern der Professur vorweisen. Erwartet werden Lehrerfahrungen im Bereich Sonderpädagogik, vorzugsweise im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Erste Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht. Grundlegend ist die Bereitschaft zur Erweiterung des eigenen wissenschaftlichen Profils in Bezug auf die Denomination der Professur. Im Rahmen der Juniorprofessur sollen Methoden der partizipativen inklusionsorientierten Forschung profilbildend sein.
Erwünscht sind das erste Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt (KMK Typ 6) oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss. Da die Professur Aufgaben in der Lehrer*innenbildung vorsieht, soll nach § 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis oder geeignete pädagogische Erfahrungen nachweist. Darüber hinaus sind eine kooperative, teamorientierte Arbeitsweise und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit erwünscht.
Aufgaben
Im Rahmen der Juniorprofessur ist Lehre im Themenfeld der Professur im Umfang von 4 SWS vor der Zwischenevaluation sowie von 6 SWS nach der Zwischenevaluation zu erbringen. Nach der Verstetigung (Tenure) beträgt die Lehrverpflichtung 8 SWS. Darüber hinaus sind Aufgaben in der Betreuung von Studierenden, Abschlussarbeiten und in der Nachwuchsförderung zu übernehmen.
Im Zuge der Juniorprofessur sollen interdisziplinäre Kooperationen innerhalb und außerhalb der Universität aufgebaut werden, z.B. mit Fachdidaktiken, mit Sozial- und Kulturwissenschaften, der Rehabilitationsmedizin. Zudem wird die Mitarbeit im Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZLB) der Martin-Luther-Universität sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung der Forschungsprofile von Fakultät und Universität erwartet. Erwünscht ist zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit im Zentrum für Schul- und Bildungsforschung (ZSB) und zum Anschluss an eine der an der MLU etablierten Profillinien „Transformation“ oder „Wissenskulturen und Bildung“.
Die sich bewerbende Person muss in der Lage sein, die Lehre in deutscher Sprache zu vermitteln. Die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Bereitschaft, Führungsverantwortung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu übernehmen und sich entsprechend aktiv weiterzuentwickeln, werden vorausgesetzt. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt.
Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Die Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf die Juniorprofessur sollte zudem in der Regel nicht mehr als sechs Jahre betragen. Familienbedingte Auszeiten und Arbeitszeitreduktionen werden bei der Bemessung des akademischen Alters angemessen berücksichtigt.
Juniorprofessuren werden im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt. Nach positiver Zwischenevaluation erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Bei positiver Tenure-Evaluation erfolgt ohne erneute Ausschreibung eine Überführung in eine unbefristete W3-Professur und – sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, alternativ die Übernahme in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist seit 2009 als „familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt aktiv bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Herr Prof. Dr. Kay Saalwächter steht als Familienbeauftragter der Martin-Luther-Universität für Fragen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung (kay.saalwaechter@physik.uni-halle.de, Tel. 0345-5528560).
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, bisherigen Lehrerfahrungen, Erfolgen und Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten, Darlegung der Vorstellungen zu zukünftigen Forschungsvorhaben, Kopien von Zeugnissen und Dokumenten, ggf. weiteren Darstellungen zu wichtigen Funktionen oder Tätigkeiten in Organisationen, zu Vorträgen, Weiterbildungen oder Qualifikationen) werden bis zum 07.10.2026 elektronisch über das Berufungsportal der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erbeten:
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verfolgt mit der Ausschreibung der Juniorprofessur mit Tenure Track das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit einer exzellenten Perspektive bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Eigenständigkeit zu ermöglichen und ihnen langfristige Karriereperspektiven zu bieten. Die Juniorprofessur mit Tenure Track richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Karrierephase.
An der Philosophischen Fakultät III – Erziehungswissenschaften, Institut für Rehabilitationspädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Juniorprofessur (W1) mit Tenure Track nach W3 „Pädagogik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unter Berücksichtigung des Autismus-Spektrums“ (d-m-w)
Gesucht wird eine engagierte und teamfähige Persönlichkeit mit herausragender und fachwissenschaftlich einschlägiger Promotion, die das Fachgebiet Pädagogik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nach Einlösung des Tenure Tracks in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite vertritt. Zudem wird über die inhaltliche Arbeit in der Juniorprofessur eine zukünftige Profilierung im Bereich der Pädagogik im Autismus-Spektrum erwartet.Im Mittelpunkt des Profils der zu besetzenden Professur stehen Forschung und Lehre zur Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Horizont lebenslangen Lernens unter besonderer Berücksichtigung von Transitionserfahrungen. Hinzu kommen ergänzende Schwerpunkte zur Pädagogik im Autismus-Spektrum, ethischen Fragestellungen und interdisziplinären Versorgungsforschung. Erwünscht sind insbesondere partizipative und inklusionsorientierte Forschungszugänge zu den Themenfeldern der Professur.
Anforderungen und Erwartungen
Die zu berufende Person soll durch eine herausragende einschlägige Dissertation ausgewiesen sein und Forschungsprojekte sowie Publikationen zu weiteren Themenfeldern der Professur vorweisen. Erwartet werden Lehrerfahrungen im Bereich Sonderpädagogik, vorzugsweise im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Erste Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln sind erwünscht. Grundlegend ist die Bereitschaft zur Erweiterung des eigenen wissenschaftlichen Profils in Bezug auf die Denomination der Professur. Im Rahmen der Juniorprofessur sollen Methoden der partizipativen inklusionsorientierten Forschung profilbildend sein.
Erwünscht sind das erste Staatsexamen für das sonderpädagogische Lehramt (KMK Typ 6) oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss. Da die Professur Aufgaben in der Lehrer*innenbildung vorsieht, soll nach § 35 (5) des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt in der Regel nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis oder geeignete pädagogische Erfahrungen nachweist. Darüber hinaus sind eine kooperative, teamorientierte Arbeitsweise und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit erwünscht.
Aufgaben
Im Rahmen der Juniorprofessur ist Lehre im Themenfeld der Professur im Umfang von 4 SWS vor der Zwischenevaluation sowie von 6 SWS nach der Zwischenevaluation zu erbringen. Nach der Verstetigung (Tenure) beträgt die Lehrverpflichtung 8 SWS. Darüber hinaus sind Aufgaben in der Betreuung von Studierenden, Abschlussarbeiten und in der Nachwuchsförderung zu übernehmen.
Im Zuge der Juniorprofessur sollen interdisziplinäre Kooperationen innerhalb und außerhalb der Universität aufgebaut werden, z.B. mit Fachdidaktiken, mit Sozial- und Kulturwissenschaften, der Rehabilitationsmedizin. Zudem wird die Mitarbeit im Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZLB) der Martin-Luther-Universität sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung der Forschungsprofile von Fakultät und Universität erwartet. Erwünscht ist zudem die Bereitschaft zur Mitarbeit im Zentrum für Schul- und Bildungsforschung (ZSB) und zum Anschluss an eine der an der MLU etablierten Profillinien „Transformation“ oder „Wissenskulturen und Bildung“.
Die sich bewerbende Person muss in der Lage sein, die Lehre in deutscher Sprache zu vermitteln. Die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Bereitschaft, Führungsverantwortung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu übernehmen und sich entsprechend aktiv weiterzuentwickeln, werden vorausgesetzt. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 34 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt.
Personen, die sich bewerben, müssen die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 40 des Hochschulgesetzes Sachsen-Anhalt erfüllen. Einstellungsvoraussetzungen sind insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Die Zeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf die Juniorprofessur sollte zudem in der Regel nicht mehr als sechs Jahre betragen. Familienbedingte Auszeiten und Arbeitszeitreduktionen werden bei der Bemessung des akademischen Alters angemessen berücksichtigt.
Juniorprofessuren werden im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt. Nach positiver Zwischenevaluation erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Bei positiver Tenure-Evaluation erfolgt ohne erneute Ausschreibung eine Überführung in eine unbefristete W3-Professur und – sofern die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Ernennung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, alternativ die Übernahme in ein unbefristetes privatrechtliches Dienstverhältnis.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist seit 2009 als „familiengerechte hochschule“ zertifiziert. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt aktiv bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Herr Prof. Dr. Kay Saalwächter steht als Familienbeauftragter der Martin-Luther-Universität für Fragen rund um Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verfügung (kay.saalwaechter@physik.uni-halle.de, Tel. 0345-5528560).
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, bisherigen Lehrerfahrungen, Erfolgen und Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten, Darlegung der Vorstellungen zu zukünftigen Forschungsvorhaben, Kopien von Zeugnissen und Dokumenten, ggf. weiteren Darstellungen zu wichtigen Funktionen oder Tätigkeiten in Organisationen, zu Vorträgen, Weiterbildungen oder Qualifikationen) werden bis zum 07.10.2026 elektronisch über das Berufungsportal der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erbeten:
Ansprechperson ist Prof. Dr. Stephan Sallat
Tel.: 0345-5523870, E-Mail: dekan@philfak3.uni-halle.de
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen. Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht erstattet.
Tel.: 0345-5523870, E-Mail: dekan@philfak3.uni-halle.de
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen. Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg nicht erstattet.
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