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Kanzlerin / Kanzler (w/m/d)
Hochschule für Musik Freiburg
Kanzlerin / Kanzler (w/m/d)
Die Hochschule für Musik Freiburg bietet ihren 700 Studierenden und mehr als 80 Promovierenden eine individuelle und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Ausbildung im gesamten Spektrum der Musikberufe, sowohl im "klassischen" Bereich als auch im Bereich Jazz und Pop. Sie ist eine der führenden Musikhochschulen Europas und arbeitet national, aber auch international vernetzt, etwa in den deutsch-französisch-schweizerischen Graduiertenschulen oder im Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik (FZM) und verfügt über vielfältige Kooperationen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die einen Hochschulabschluss hat und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein (§ 17 Absatz 5 Landeshochschulgesetz). Die darstellbare Expertise in Haushalts-, Arbeits-, Personal- und Verwaltungsrecht des öffentlichen Dienstes, insbesondere an einer Universität oder Hochschule sowie in der Organisationsentwicklung und in administrativen Prozessen wird erwartet. Ein Interesse an Musik und Kunst und ein Verständnis für die Arbeit im künstlerischen Bereich sind wünschenswert. Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Sehr gute Kommunikations- und Moderationsfähigkeiten, Personalführungskompetenz sowie Entscheidungskraft in einer guten Balance mit Teamfähigkeit sind unerlässlich.
Die Kanzlerin/der Kanzler ist hauptamtliches Mitglied des Rektorats der Musikhochschule Freiburg. Zu den Aufgaben der Kanzlerin/des Kanzlers zählt die gesamte Wirtschafts- und Personalverwaltung. Dazu gehören unter anderem die Bewirtschaftung der Hochschulfinanzen mit der dazugehörigen nachhaltigen Finanzierungssicherheit, die Betreuung von Bauvorhaben und der IT sowie technischer Projekte. Zu den weiteren Aufgaben zählt außerdem die Mitwirkung an der strategischen Ausrichtung der Hochschule. Die Kanzlerin/der Kanzler ist Dienstvorgesetzte/r der Verwaltungsmitarbeitenden der Hochschule. Eine enge Abstimmung im Rektorat, insbesondere mit dem Rektor, ist unerlässlich.
Mit der Position ist zugleich die Geschäftsführung der Landessammlung Streichinstrumente Baden-Württemberg verbunden.
Die Kanzlerin/der Kanzler wird auf Vorschlag der Findungskommission von Hochschulrat und Senat gemeinsam gewählt (§ 18 Absatz 2 Landeshochschulgesetz). Die Dauer der Amtszeit wird vom Hochschulrat festgelegt und kann sechs bis acht Jahre betragen; Wiederwahl ist möglich.
Die Ernennung durch den Ministerpräsidenten erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W2 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg. Eine Funktionsleistungszulage kann gewährt werden.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil von Frauen in den Führungspositionen zu erhöhen und fordert deshalb besonders Frauen auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder Gleichgestellte nach dem Schwerbehindertengesetz werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Der Amtsinhaber wird sich erneut bewerben.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.12.2025 ausschließlich per E-Mail an die Vorsitzende der Findungskommission, Frau Birte Hackenjos, findungskommission@mh-freiburg.de.
Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Geschäftsstelle des Hochschulrats unter hochschulrat@mh-freiburg.de, Tel. +49 761 31915-49 gerne zur Verfügung.
Datenschutzhinweis
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Rektorat schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Kontakt
findungskommission@mh-freiburg.de
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